Rhein | © Henry Tornow

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates Trechtingshausen am Dienstag, 12.12.2023 um 18.00 Uhr im Konferenzraum der „Rhein-Burgen-Halle“


Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass keine Bedenken gegen die Form und Einladung zur Sitzung vorgetragen wurden. Danach wurde folgende Tagesordnung beraten:


Ö f f e n t l i c h e r  T e i l  


1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024

Der Forstwirtschaftsplan wurde in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz, Petitions- und Rechnungsprüfungsausschuss und des Wald- Wege- und Umweltausschusses, die am 07.12.2023 stattfand, bereits vorgestellt. Revierförster Roffhack stellte die wesentlichen Punkte der Planung noch einmal vor. Danach können die einzelnen Positionen auch dem Entwurf des Haushaltsplanes 2024, Seiten 72 und 73 entnommen werden. Für das Planungsjahr 2024 ist mit einem Überschuss in Höhe von 6.997 € zu rechnen. Dies gilt der Finanzplanung zufolge in gleicher Höhe auch für die Folgejahre bis einschl. 2027.


Anschließend stimmte der Gemeinderat der Forstwirtschaftsplanung 2024 einstimmig zu.


2. Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine Revierneubildung nach dem Landeswaldgesetz RLP

Zu diesem Punkt begrüßte der Vorsitzende insbesondere den Leiter des Forstamtes Boppard, Herrn Axel Henke sowie den Ortsbürgermeister von Oberheimbach, Herrn Karl-Heinz Leinberger. Danach erteilte er Herrn Henke das Wort, der anhand einer Notebook-Präsentation das Verfahren für eine Revierneubildung sowie die Veränderung der Flächen in beiden betroffenen Revieren vortrug.


Hintergrund für eine zur Diskussion stehende Revierneubildung bzw. des Wechsels vom Forstrevier Heilig-Kreuz (vor dem 01.05.2021 Forstrevier „Jägerhaus“) zum Forstrevier Oberheimbach ist die Möglichkeit wegen den sodann evtl. geringeren Beförsterungskosten und höheren Erträgen wirtschaftlich eine Verbesserung für die Gemeinde Trechtingshausen zu erzielen. Dem Forstrevier Oberheimbach sind bisher die Reviere Bacharach, Breitscheid, Manubach, Niederheimbach, Oberdiebach und Oberheimbach zugehörig. Dem Ortsbürgermeister von Oberheimbach, Herrn Karl-Heinz Leinberger zufolge, der in Zusammenarbeit mit Revierförster Joachim Jacobs auch den Holzverkauf organisiert, haben sich alle Reviere mündlich mit der Aufnahme von Trechtingshausen einverstanden erklärt.


Sofern durch Gemeinderatsbeschluss dem Revierwechsel zugestimmt wird ist zudem die VG Rhein-Nahe u.a. mit der Kündigung der mit der Stadt Bingen geschlossenen Vereinbarung zu beauftragen. Zudem wäre eine Änderung der Kostenaufteilung Forstrevierleiter herbeizuführen. Schlussendlich muss eine Regelung, bzgl. der in etwa 7 Jahren anstehenden Pensionierung des Revierförsters Jacobs (z.B. Beteiligung der OG Trechtingshausen für die Zeit ab dem Beitritt zum Forstrevier bis zur Pensionierung an den Pensionsrückstellungen) getroffen werden. Die Versorgungskosten bei Eintritt in den Ruhestand trägt bislang für den derzeitigen Revierförster die Stadt Bingen. 


Im Vorfeld der Sitzung bzw. auf Nachfrage in der Sitzung gab Ortsbürgermeister Leinberger noch einige Infos, die zur Entscheidung beitragen können, bekannt:


-Erträge, welche das Forstrevier Oberheimbach aufgrund erbrachter Dienstleistungen außerhalb des Forstreviers, z.B. per Verträgen mit RWE etc. verrichtet, werden auf die einzelnen Mitglieder des Forstreviers anhand ihrer Hektar-Fläche verteilt.


-Erzielte Holzerträge kommen dem Mitglied des Forstreviers, wo eingeschlagen wurde, zugute.


-Bzgl. der ab Beitritt der Gemeinde Trechtingshausen anteilmäßig zu zahlenden Versorgungsleistungen könnte eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden.


-Es ist mit höheren Erträgen zu rechnen. Hinsichtlich der Personalkosten wären allerdings noch verlässlichere Daten, die seitens des Forstamtes und der VG Rhein-Nahe zu ermitteln wären, als Grundlage für eine endgültige Entscheidung einzuholen. 


Im Rahmen einer längeren Diskussion wurde abschließend festgestellt, dass insbesondere bzgl. der fehlenden Gegenüberstellung der künftigen Personal- und Versorgungslasten beider Revierleiter eine Entscheidung derzeit noch nicht getroffen werden kann. Somit wird die Thematik in einer der kommenden Ratssitzungen erneut Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung sein.   

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2024

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan waren in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- Finanz, Petitions- und Rechnungsprüfungsausschuss und des Wald- Wege- und Umweltausschusses, die am 07.12.2023 stattfand, bereits vorgestellt worden. In der Ratssitzung erläuterte die Haushaltssachbearbeiterin, der VG Rhein-Nahe, Frau Elsholz, noch einmal die wesentlichen Positionen. Erfreulich ist, dass im Ergebnishaushalt ein Überschuss in Höhe von 163.351 € erzielt werden kann. Die Steuerhebesätze bleiben unverändert. Zum Ende des Jahres 2024 wird mit einer Liquiditätsverschuldung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe gegenüber in Höhe von 196.240 € gerechnet. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen werden sodann in Höhe von 730.450 € erwartet. Hierin sind jedoch noch nicht die im laufenden Haushaltsjahr aufzunehmenden Kredite enthalten. Der Stand des Eigenkapitals soll Ende 2024 rund 4.922.797 € betragen.  

Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für das Jahr 2024. Zudem beschloss er, an die Verbandsgemeindeverwaltung zu appellieren, zügig die rückständigen Jahresrechnungen 2020, 2021 und 2022 dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Gemeinderat zur Prüfung vorzulegen.


4. Einwohnerfragestunde

Seitens der anwesenden Einwohner*innen wurden keine Fragen vorgetragen.


5. Mitteilungen der Verwaltung

-Die Verbandsgemeinde hat mitgeteilt, dass die Gemeinde Trechtingshausen aufgrund der Berechnung trotz einer Liquiditätsverschuldung, die zum 31.12.2020 = 126.315 € und zum 31.12.2021 = 118.440 € betrug, nicht am Entschuldungsprogramm des Landes teilnehmen kann. Grund hierfür ist, dass die Gemeinde unter dem Sockelbetrag liegt. 

-Das Landesjugendamt hat mit Bescheid vom 30.10.2023 die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte erteilt. Es können nun 41 Kinder, die sich auf 3 Plätze für die Altersgruppe der 0-2jährigen (U2) und 38 Plätze für die Altersgruppe ab dem vollendeten 2. Lebensjahr verteilen, erteilt. Für den pädagogischen Bereich sind der Gemeinde 6,6 Stellen genehmigt worden.

-Am Sonntag, 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Die Ortsgemeinde richtet hierfür -analog den letzten Kommunalwahlen- nur noch 1 Wahllokal, und zwar im Sportbereich der „Rhein-Burgen-Halle“ ein. Wegen den umfangreichen Wahlunterlagen wird empfohlen rechtzeitig die Briefwahlunterlagen bei der VG Rhein-Nahe anzufordern.

-Der Bürgermeister der VG Rhein-Nahe, Herr Benedikt Seemann, hat im Rahmen der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes RLP, auch für die VG-angehörige Stadt sowie die Ortsgemeinden der sog. „Ingelheimer Erklärung“ zugestimmt. Die Erklärung deklariert u.a. folgende Ziele: 

-Verbesserung des Kommunalen Finanzrahmens

-Abbau der Bürokratie

-Stärkung des Kommunalen Ehrenamtes und 

-Standards auf den Prüfstand stellen.

-Den Festsetzungsbescheiden zufolge zahlt die Ortsgemeinde in 2023 eine endgütige Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 441.074 € und eine endgültige Kreisumlage in Höhe von 363.078 €.

-Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 30.01.2024 statt. Im Rahmen der Sitzung wird der TUS Trechtingshausen sein Konzept für die Nutzung der Sportanlage „Pfaffenfels“ vorstellen.

-In einem am 11.12.2023 mit Herrn Lensing-Wolff geführten Gespräch wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass um die Osterzeit 2024 mit der Öffnung des ehem. Gasthauses „Weißes Ross“, künftig „Ross“, welches dann jedoch nur noch für Übernachtungen gebucht werden kann, zu rechnen ist. Der Bevölkerung wird vom Eigentümer die Möglichkeit eröffnet die Räumlichkeiten zu besichtigen. Des Weiteren wurde bekannt, dass aufgrund großer Schäden im ehem. Landgasthof „Rosenhof“, künftig „Rose“, nach heutigem Stand erst in der 1. Jahreshälfte 2026 mit einer Wiedereröffnung zu rechnen sei.

 

6. Kommunale Wärmeplanung (kWP);
6.1 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer „Kommunalen Wärmeplanung“ sowie hierzu
6.2 Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde

Zu diesem TOP hatte die VG Rhein-Nahe eine Beschlussvorlage erarbeitet, die bereits im Vorfeld der Sitzung dem Gemeinderat zugegangen war. Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig:

-Die Ortsgemeinde beabsichtigt mit Blick auf den Entwurf des WPG-E, dem vom Bund verabschiedeten GEG sowie die Fördermittelkulisse der Kommunalrichtlinie (mit einer hohen Förderquote bis 31.12.2023) eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

-Die Verbandsgemeinde wird mit der entsprechenden Förder- und Vorhabenumsetzung auf Ebene der Verbandsgemeinde beauftragt.

-Die Aufgabe wird zum Zwecke der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie der Abwicklung des Fördergrammes gemäß § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde übertragen.


7. Annahme von Spenden

Auf Initiative des Ortsbürgermeisters wurden Spenden für den vorweihnachtlichen Seniorennachmittag, der am 10.10.2023 stattfand, geleistet. Folgende Spenden wurden per einstimmigen Beschluss durch den Gemeinderat angenommen:

-300 € Stadtwerke Mainz

-100 € Planungsbüro Werner Klein, Bingen

-150 € Ingenieurbüro Klaes, Klein-Winternheim.

-600 € Sachspende Metzgerei Walz, Mainz-Mombach

-280 € Sachspende „Purer Genuss“, Inh. Christine Jung


Darüber hinaus wurde noch eine Spende in Höhe von 150 €, welche das Planungsbüro Wolf, Dorferneuerungsplaner der Gemeinde, für Dorfverschönerung geleistet hat, angenommen (Anmerkung des Vorsitzenden: Inzwischen wurde geprüft, dass die Spende bereits im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates am 05.09.2023 per Beschluss angenommen wurde. Somit erübrigte sich eine erneute Beschlussfassung). 


Bei der Beschlussfassung für die Annahme der Spende „Purer Genuss“ hatte das Ratsmitglied Christine Jung den Sitzungstisch wegen Sonderinteresse verlassen.

 

8. Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Im Redling“ mittels Änderung; Beratung Beschlussfassung über die Einholung eines Schallgutachtens

Der Vorsitzende hatte die Eigentümer der Grundstücke der von einer Erweiterung des Baugebietes „Im Redling“ (ca. 10 berg- und talseitig hinter dem Wendehammer in der Rheinblickstraße gelegene Grundstücke) angeschrieben und angefragt, ob der Wunsch nach Umwandlung in Baugelände besteht. Hintergrund war eine gezielte Anfrage eines Bauinteressenten. Seitens der VG Rhein-Nahe war nicht nur die Abrundung für die beiden Grundstücke, sondern auch eine Erweiterung des Geländes in Betracht gezogen worden.
Alle Eigentümer der Grundstücke haben inzwischen schriftlich die Zustimmung zur Umwandlung in Baugelände signalisiert. Hinsichtlich der Höhe der anfallenden Erschließungskosten konnte sich die Gemeinde natürlich nicht festlegen. Das Planungsbüro Jesteadt, Mainz, das anlässlich einer in 2017 stattgefundenen Ortsbegehung das Grundstück hinter dem Wendehammer bereits als „abrundungswürdig“ eingestuft hatte, empfiehlt bei einer großen Erweiterung in jedem Falle ein schallschutztechnisches Gutachten, das insbesondere auf Straße (B 9) und Schiene, aber auch auf den Steinbruch bezogen sein sollte, zu erstellen. Die Kosten würden sich auf ca. 3.000 bis 5.000 € belaufen.


Das bestehende Neubaugebiet soll um die der Umwandlung in Bauland zugestimmten Grundstückseigentümer per Änderung des Bebauungsplanes erweitert werden. Das Planungsbüro Jestaedt bzw. die VG Rhein-Nahe wird beauftragt Angebote für die Erstellung eines Schallgutachtens zwecks Beschlussfassung der Vergabe im Gemeinderat einzuholen.  


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Stimmenthaltung angenommen. 


9. Verschiedenes

Die Ortsgemeinde hat den im Privateigentum stehenden Verbindungsweg zwischen Glockengasse (Eingang Höhe „Ross) und Römerstraße zwecks Zurverfügungstellung für die Allgemeinheit gepachtet. Es wurde vom Ratsmitglied Rick gebeten, die Stufenenden mit reflektierender weißer Farbe zu versehen. Somit könnte die Begehung des Weges erleichtert werden. Zudem wurde angeregt, im Bereich des Weges eine Lampe zu installieren. 
Der Ortsbürgermeister sagte eine Erledigung zu.  


N i c h t ö f f e n t l i c h e r  T e i l  

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde dem Verkauf einer Teilfläche eines Grundstückes nicht zugestimmt. Dem neuen Vertrag für Grabbereitungen auf dem Friedhof wurde hingegen entsprochen.
 

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