Trechtingshausen | © Karl Heinz Dahlem

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 11.08.2026

Niederschrift


über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Trechtingshausen am Dienstag, 11.08.2026, 18.30 Uhr, im Konferenzraum der Rhein-Burgen-Halle.


Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen worden war. Hiergegen erhoben sich keine Einwände. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Einwendungen bzw. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zur Niederschrift der vorangegangenen Gemeinderatssitzung gab es keine. Somit ist diese angenommen.


Die Tagesordnung


Öffentlicher Teil

TOP 1: Sportzentrum „Pfaffenfels“; Vorstellung der aktuellen Planung der Hartsteinwerke Sooneck für die Teilfläche Sportplatz


TOP 2: Vorstellung der Wärmeplanung für die Ortgemeinde Trechtingshausen


TOP 3: Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept Trechtingshausen; Vorstellung und Erörterung im Gemeinderat


TOP 4: Dorferneuerung Trechtingshausen;
4.1 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer Landesförderung für die Errichtung einer Multifunktionsanlage auf dem alten Sportplatz am Rhein
4.2 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Maßnahme


TOP 5: Mitteilungen der Verwaltung


TOP 6: Einwohnerfragestunde


TOP 7:  Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Ringnetzsperre Höhe der Trafostation


TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und über den Jahresabschluss zum 31.12.2023
8.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
8.2 Beratung und Beschlussfassung über
8.2.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
8.2.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
8.2.3 die Entlastung 2022
8.3 Beratung und Beschlussfassung über
8.3.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
8.3.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
8.3.3 die Entlastung 2023


TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über den Rückkauf des Miteigentumsanteil Sportzentrum „Pfaffenfels“ von der Ortsgemeinde Niederheimbach


TOP 10: Ausbau des Burgweges;
10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Art der Ausführung des Straßenbelages
10.2 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Architektenvertrages


TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Außenwasseranschlusses vom Bereich der ehemaligen Kläranlage zum alten Sportplatz am Rhein


TOP 12: Vergabe Instandsetzung des Weges zum Gerhardshof


TOP 13: Annahme von Spenden


TOP 14: Zustimmung zu Plakatierungsgenehmigungen


TOP 15: Verschiedenes


Nichtöffentlicher Teil

TOP 16: Mitteilungen der Verwaltung


TOP 17: Bauangelegenheiten


TOP 18: Pachtangelegenheiten


TOP 19: Verschiedenes


Öffentlicher Teil

TOP 20: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse


 



TOP 1: Sportzentrum „Pfaffenfels“; Vorstellung der aktuellen Planung der Hartsteinwerke Sooneck für die Teilfläche Sportplatz


Die Vertreter der Hartsteinwerke (HSW) Sooneck stellten den Ratsmitgliedern ihr neues Nutzungskonzept für die von der Gemeinde anzupachtende Teilfläche des Sportgeländes vor. Die HSW beabsichtigen, einen geschlossenen Bereich der Fläche als Abstellplatz für Betriebsfahrzeuge zu nutzen, zudem sollen dort Labor-, Pausen-, Umkleide- und Sanitärräume in Containerform errichtet werden. In einem teilöffentlichen Bereich sollen die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter parken können, zudem wollen die HSW dort ihre Produkte und Firmengeschichte präsentieren. In einer Kooperation mit angehenden Landschaftsarchitekten der Fachhochschule Geisenheim sollen Konzepte erarbeitet werden, wie die beiden Flächen gestaltet und begrünt werden können.


Das vordere, Richtung Bingen gelegene Areal des Sportgeländes sowie ein 15 Meter breiter Streifen entlang des Sportlerheims und der Zuschauertribüne sollen als Sport- und Spiel- und Freizeitmöglichkeit erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden.


Da es seitens der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Fragen gab, beschloss der Rat einstimmig (12 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/0 Enthaltungen), zu den für die Bürgerschaft besonders interessanten Tagesordnungspunkten 1 bis 4 Fragen zuzulassen.


Ebenfalls einstimmig (12/0/0) beschloss der Rat, die weiteren Planungen dem neuen Nutzungskonzept der HSW entsprechend weiterzuverfolgen. Der Ortsbürgermeister wird mit dem Planungsbüros Jestaedt klären, ob durch die Änderung des Nutzungskonzepts eine erneute Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange erforderlich ist.


TOP 2: Vorstellung der Wärmeplanung für die Ortgemeinde Trechtingshausen


Die VG Rhein-Nahe hatte die „wärmelokal GmbH“ damit beauftragt, eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erstellen, die nun vorliegt und in den einzelnen Ortsgemeinden vorgestellt wird. Die KWP soll es der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden künftig ermöglichen, die Transformation von fossilen zu regenerativen Energieträgern aktiv zu gestalten und fundierte Entscheidungen im Bereich der Wärmeversorgung zu treffen. Simon Poddig von der wärmelokal GmbH erläuterte den Ratsmitgliedern, welche Erkenntnisse dabei für die Ortsgemeinde Trechtingshausen gewonnen wurden.


Die Ortsgemeinde hat einen jährlichen Energiebedarf von 10.948.408 Kilowattstunden, das entspricht 6,3 Prozent des Energiebedarfs der gesamten VG Rhein-Nahe. 71 Prozent werden in Trechtingshausen durch Heizöl gedeckt, 13 Prozent durch Biomasse, 14 Prozent durch Flüssiggas und 2 Prozent durch Wärmestrom. Die Treibhausgasbilanz weist für Trechtingshausen einen jährlichen Ausstoß von 2.971.082 Kilogramm Co2 aus, für die gesamte Verbandsgemeinde Rhein-Nahe 39.821.458 Kilogramm. Beim Energieverbrauch liegt die Ortsgemeinde knapp unter dem Durchschnitt der Verbandsgemeinde. Die Vorgabe der Bundesregierung sieht spätestens 2045 eine klimaneutrale Deckung des Energiebedarfs vor. Erreicht werden soll das durch die Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparungen und Effizienzsteigerung im Gebäudebestand.


Bei der Untersuchung der Wärmeversorgungsgebiete wurden fast der gesamte Ortsbereich als „Prüfgebiet“ identifiziert, in dem sowohl eine zentrale Versorgung durch ein Wärmenetz als auch eine dezentrale Versorgung machbar ist.


Die Kommunale Wärmeplanung, die alle fünf Jahre fortgeschrieben und aktualisiert werden muss, stellt eine Planungsgrundlage dar, jedoch keine rechtliche Vorgabe. Die Kommunen sollen bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe zwar offen sein für neue Technologien, aber auch stets betrachten, was sinnvoll ist und was nicht, auch in wirtschaftlicher Hinsicht.


Neben der Untersuchung der Wärmeversorgungsgebiete legt der Wärmeplan einen besonderen Schwerpunkt auf die Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, die nicht die Perspektive haben, an eine zentrale Wärmeversorgung angeschlossen zu werden, denn sie werden die Transformation von fossilen zu regenerativen Energieträgern selbst gestalten müssen.


Um die Kommunale Wärmeplanung als Aufgabe für die Zukunft mit Leben zu füllen, schlägt die wärmelokal GmbH als nächste Schritte die Einrichtung einer digitalen Plattform zur Energieberatung, die Nutzung kommunaler Dach- und Freiflächen zum Ausbau erneuerbarer Energien, das Aufstellen von Sanierungsfahrplänen für öffentliche Gebäude und die frühzeitige Anpassung der Stromnetze vor.


Im Rat wurde darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, eine Machbarkeitsstudie für die Einrichtung einer zentralen Versorgung durch ein Wärmenetz in Auftrag zu geben. Die 2. Beigeordnete Sarah Wendel regte an, zunächst einmal bei den Haushalten abzufragen, ob überhaupt grundsätzlich die Bereitschaft bestehen, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen.


TOP 3: Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept Trechtingshausen; Vorstellung und Erörterung im Gemeinderat


Brita Knappstein vom Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich stellte dem Rat den Entwurf des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für Trechtingshausen vor. In einer Power-Point-Präsentation skizzierte sie die einzelnen Defizitstellen im und um den Ortsbereich, die bei plötzlich auftretenden Starkregenereignissen insbesondere durch den Neuweg- und Morgenbach verursacht werden. Die Gefahr durch Hochwasser stufte sie als beherrschbar ein, da Hochwasser im Gegensatz zu einem Starkregenereignis in der Regel frühzeitig vorhergesagt werden könne. Frau Knappstein zeigt in ihrem Konzept zudem eine Reihe von Maßnahmen auf, mit deren Hilfe die Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen abgemildert werden können, wobei der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde aufgrund ihrer Topografie begrenzt seien.


Der Rat beschloss einstimmig (12/0/0) die Freigabe des von Frau Knappstein vorgestellten Entwurfs des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts, das im nächsten Schritt der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) zur Freigabe vorgelegt wird. Nach der finalen Fertigstellung wird das insgesamt 46 Seiten umfassende Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt und anschließend im Gemeinderat über die Umsetzung einzelner Maßnahmen beraten.


TOP 4: Dorferneuerung Trechtingshausen


In der Arbeitskreissitzung am 22. Mai wurde eine finale Fassung des Konzeptes zur Einrichtung eines Mehrgenerationenplatzes mit Multifunktionsanlage als Kommunikations- und Treffpunkt auf dem alten Sportplatz am Rhein im Rahmen der Dorferneuerung als Empfehlung für die erforderliche Zustimmung im Gemeinderat beschlossen.


Der Rat beschloss zunächst einstimmig (12/0/0) folgende Änderungen der vom Arbeitskreis erarbeiteten Fassung:

- Statt zwei wird nur noch ein Grillplatz vorgesehen. Der vor der eingezäunten Spielfläche gelegene Grillplatz soll entfallen.

-Der noch verbliebene Grillplatz soll weiter in Richtung dem Gelände hinter der Kläranlage verschoben werden.

- Die Multifunktionsanlage (eingezäunte Spielfläche) wird Richtung Rhein verschoben.

- Die kleine Parkfläche Richtung Bingen wird erweitert, um zusätzliche Parkplätze zu schaffen. Die rechts vom Radweg gelegenen Parkplätze soll strukturiert werden, um mehr Fahrzeuge aufnehmen zu können.


Zudem soll mittelfristig auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage eine Toilette für die Nutzer des Mehrgenerationenpark errichtet werden.


4.1 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer Landesförderung für die Errichtung einer Multifunktionsanlage auf dem alten Sportplatz am Rhein


Laut Kostenschätzung durch das Planungsbüros Wolf ist mit Gesamtkosten in Höhe von 465.147 Euro zu rechnen, wobei eine 50- bis 60-prozentige Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes zu erwarten ist. Der Rat beschloss einstimmig (12/0/0), die Landesförderung zu beantragen.


4.2 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Maßnahme


Bei einer Enthaltung (11/0/1) beschloss der Rat den Abschluss eines Architektenvertrages mit dem Architektenbüro Wolf, Kaiserslautern, das vorerst nur die Leistungsstufe 1 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) umfasst. Die Honorarkosten sind mit 15.028 Euro veranschlagt. Die weiteren Architektenleistungen müssen - sofern die Landesförderung genehmigt wird - öffentlich ausgeschrieben werden. Ratsmitglied Sönke Plath gab zu bedenken, dass sich die veranschlagten Honorarkosten an der ursprünglichen Gesamtinvestitionssumme von 275.000 Euro orientieren. Da die neue Kostenschätzung aber mit 465.147 Euro deutlich höher ausfalle, sei auch mit höheren Honorarkosten für die Architektenleistungen zu rechnen.


(Ratsmitglied Lilli Albach verlässt die Ratssitzung vorzeitig.)


TOP 5: Mitteilungen der Verwaltung


Zum 30.06.2026 waren in Trechtingshausen 1.015 Einwohner mit Hauptsitz gemeldet. Inklusive Nebenwohnsitzen waren 1.054 Einwohner polizeilich gemeldet.


Die Ortsgemeinde hat sich mit 1.000 Euro an den Kosten für die vom Förderverein der Kita getätigten Anschaffungen für die Bewässerung des Rheingartens beteiligt. Die Gesamtsumme für den Batteriespeicher, das Photovoltaikelement, die Pumpe sowie diverser Zubehörteile zur Gartenbewässerung beliefen sich auf 1.747,11 Euro.


Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz hat der Gemeinde auf deren Antrag vom 27. Januar hin für das Vorhaben „Zwischen Fluss und Fels - Konzeptstudie Pfaffenfels und Rheinufer“ gestattet, auf eigenes Risiko förderunschädlich mit der Umsetzung des Vorhabens zu beginnen. Für eine Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid sind die Ergebnisse des Vergabeverfahrens vorzulegen. Das Vergabeverfahren wird durch die VG Rhein-Nahe in die Wege geleitet. Die ADD wies mit Schreiben von 6. Juli daraufhin, dass diese Ausnahmegenehmigung keinen Einfluss auf die Entscheidung über den Förderantrag habe und darauf noch kein Anspruch auf eine mögliche Förderung abgeleitet werden könne. Im Falle der Ablehnung des Förderantrages müsse die Aufbringung der Mittel zur Finanzierung des Vorhabens aus eigener Kraft sichergestellt werden.


Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 6. Oktober, 18.30 Uhr statt.


TOP 6: Einwohnerfragestunde


Der Tagesordnungspunkt entfiel, da es keine Fragen mehr gab.


TOP 7:  Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Ringnetzsperre Höhe der Trafostation


Im Rahmen der Einwohnerversammlung am 23. April hatte das Architektenbüro Stadt-Land-Plus aus Boppard als Alternative zur bislang favorisierten Errichtung eines Geschiebe- und Treibgutfanganlege im Neuwegbach in Höhe der Trafostation für rund 320.000 Euro die deutlich preisgünstigere Errichtung einer Ringnetzsperre vorgestellt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme liegen bei rund 61.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro für ein Baugrundgutachten und die Statik. Der Gemeinderat beschloss einstimmig (11/0/0) die Errichtung dieser Ringnetzsperre und die Beantragung einer entsprechenden Landesförderung. VG-Bürgermeister Seemann hatte in besagter Einwohnerversammlung signalisiert, dass sich die VG als Unterhaltungspflichtiger für Gewässer dritter Ordnung an den Kosten in angemessener Form beteiligen wird, obwohl es sich bei der Errichtung der Ringnetzsperre nicht um eine Unterhaltungsmaßnahme im natürlichen Wasserbett handelt. In welcher Höhe sich die VG beteiligen wird, darüber muss der VG-Rat entscheiden.


TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und über den Jahresabschluss zum 31.12.2023


Ortsbürgermeister Palmes übergab das Wort an Ratsmitglied Bastian Riedl, den neu gewählten Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Ortsbürgermeister und der 1. Beigeordnete Michael Hennemann, die in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 die Geschäfte der Ortsgemeinde geführt haben, rückten für diesen Tagesordnungspunkt vom Ratstisch ab und nahm nicht an den Abstimmungen teil. VG-Beigeordneter Dietmar Fahl rückte ebenfalls vom Ratstisch ab.


8.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses


Herr Riedl erstattete ausführlich Bericht über die am 30. Juni stattgefundene Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlüsse 2022 und 2023.  Dabei wurden stichprobenartige Belegprüfungen durchgeführt, Unregelmäßigkeiten wurden keine festgestellt.


2022: Bei der Vermögenslage belief sich die Bilanzsumme zum 31.12.2022 auf 8.796.587,76 Euro. Durch den Jahresfehlbetrag von 25.462,56 Euro verringerte sich das Eigenkapital auf 4.470.965,14 Euro. Die Eigenkapitalquote steig damit von 49,3 auf 50,8 Prozent. Die Finanzlage der Gemeinde hat sich im Berichtsjahr verbessert. Der Finanzmittelfehlbetrag konnte um 215.000 Euro auf 65.000 Euro reduziert werden.


2023: Bei der Vermögenlage belief sich die Bilanzsumme zum 31.12.2023 auf 8.868.238,99 Euro. Durch den Jahresüberschuss von 85.363,67 Euro erhöhte sich das Eigenkapital auf 4.556.328,84 Euro. Die Eigenkapitalquote steig damit von 50,8 auf 51,4 Prozent. Auch die Finanzlage hat sich 2023 positiv entwickelt. Der Finanzmittelfehlbetrag fiel mit 124.619,59 Euro deutlich geringer aus als geplant (277.000 Euro).


8.2 Beratung und Beschlussfassung über


8.2.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022


8.2.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen


8.2.3 die Entlastung 2022

Auf Antrag des ältesten Ratsmitglied, Karl-Heinz Walldorf, beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig (9/0/0) die vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlene

- Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2022;

- nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte;

- Entlastung des Ortsbürgermeisters, dessen Beigeordnete, sofern sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, des VG-Bürgermeisters sowie dessen Beigeordnete, sofern sie den VG-Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2022.


8.3 Beratung und Beschlussfassung über


8.3.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023


8.3.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen


8.3.3 die Entlastung 2023


Auf Antrag des ältesten Ratsmitglied, Karl-Heinz Walldorf, beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig (9/0/0) die vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlene

- Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023;

- nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte;

- Entlastung des Ortsbürgermeisters, dessen Beigeordnete, sofern sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, des VG-Bürgermeisters sowie dessen Beigeordnete, sofern sie den VG-Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2023.


TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über den Rückkauf des Miteigentumsanteil Sportzentrum „Pfaffenfels“ von der Ortsgemeinde Niederheimbach


Der Gemeinderat beschloss einstimmig (11/0/0), die Zweckvereinbarung mit der Ortsgemeinde Niederheimbach vom 14.05.1985 bezüglich der Sportanlage „Am Pfaffenfels“ aufzulösen und der Gemeinde Niederheimbach ihren rechnerischen Anteil an der Anlage (21 Prozent) zum Pauschalpreis von 75.000 Euro abzukaufen. Die Zahlung erfolgt ratierlich in den Jahren 2027 (30.000 Euro), 2028 (25.000 Euro) und 2029 (20.000 Euro).


Mit dieser Vereinbarung sind alle bestehenden und künftigen Unterhaltungsansprüche sowie sonstige Forderungen aus der Zweckvereinbarung zwischen den beiden Gemeinden abgegolten. Niederheimbach wird von allen weiteren Verpflichtungen freigestellt. Die Kaufnebenkosten werden im Verhältnis 21 Prozent (Niederheimbach) zu 79 Prozent (Trechtingshausen) getragen. Die Notarbeauftragung erfolgt durch Trechtingshausen.


Der Kaufpreis von 75.000 Euro orientiert sich am Buchwert zum 31.12.2026 (96.104,45 Euro), wobei ein Abschlag für die in der Vergangenheit durch Niederheimbach nicht geleisteten Unterhaltungs- und Betriebskostenbeiträge vorgenommen wurde. Alle potenziellen Nachforderungen an die Gemeinde Niederheimbach bezüglich des Unterhalts der vergangenen Jahre sind mit der Kaufpreiszahlung erledigt.


TOP 10: Ausbau des Burgweges;


10.1 Beratung und Beschlussfassung über die Art der Ausführung des Straßenbelages


Der Gemeinderat beschloss einstimmig (11/0/0), die Fahrbahn des Burgwegs in der Variante „Pflasterbelag“ mit einer Oberflächenabwasserinne in der Fahrbahnmitte ausbauen zu lassen. Die Farbgebung soll dem Pflaster der Straße „Im Finkenschlag“ angepasst werden. Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass der Eigentümer der Burg Reichenstein, Lambert Lensing-Wolff, beabsichtigt, die 50 Meter des Burgweges unmittelbar vor dem Burg-Eingang, die er im Zuge eines Grundstückskauf von der Ortsgemeinde erworben hat, in der Variante „Flüsterbelag“ ausbauen zu lassen.


10.2 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Architektenvertrages


Einstimmig (11/0/0) beschloss der Gemeinderat den Abschluss eines Architektenvertrages mit dem Planungsbüro Hendel zur Planung des Burgweg-Ausbaus. Das Honorar liegt bei 87.647,03 Euro brutto und ist den geschätzten Gesamtkosten für den Straßenausbau in Höhe von 830.000 Euro brutto noch hinzuzurechnen.


Wegen der Höhe der Kosten ist es möglich, dass, sofern die Landesförderung genehmigt wird, die gesamten Architektenleistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Hierzu steht noch eine Stellungnahme der VG-Verwaltung aus.


TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Außenwasseranschlusses vom Bereich der ehemaligen Kläranlage zum alten Sportplatz am Rhein


Zur Verbesserung der Wasserversorgung bei Festaktivitäten auf dem alten Sportplatz am Rhein beschloss der Gemeinderat einstimmig (11/0/0), eine Wasserzapfstelle von der Kläranlage her setzen zu lassen und den Auftrag für eine frostsichere Ausführung an die Firma Rittweiler, Oberdiebach, zu vergeben. Das Angebot beläuft sich auf 3.274,82 Euro brutto. Hinzu kommen noch Aufwendungen für die etwaige Miete von Gerätschaften zur Durchführung von notwendigen Grabungsarbeiten, wodurch mit Gesamtkosten in Höhe von rund 4.000 Euro brutto zu rechnen ist. Die IG Dorfleben hat eine finanzielle Beteiligung zugesagt und zugesichert, eventuell erforderliche Grabungsarbeiten zu unterstützen.


Da im laufenden Haushalt keine Mittel für diese Maßnahme veranschlagt sind, beschloss der Rat per einstimmigem Deckungsbeschluss (11/0/0), dafür Mittel aus der Position 74 „Grundstückserwerbe“, die nicht komplett benötigt wird, in Anspruch zu nehmen.


TOP 12: Vergabe Instandsetzung des Weges zum Gerhardshof


Der Gemeinderat beschloss einstimmig (11/0/0), die notwendige Instandsetzung des Weges zum Gerhardshof (2.800 laufende Meter) an die Firma Junker GmbH, Niederweiler, zu vergeben. Das Angebot beläuft sich auf 15.612,80 Euro brutto. Beim Materialeinbau mittels Bagger an engen Wegestellen könnten zusätzliche Baggerstunden erforderlich werden, weshalb mit Mehrkosten in Höhe von maximal 3.120 Euro zu rechnen ist. Die Jagdgenossenschaft hat der Auftragsvergabe bereits zugestimmt. Die Kosten werden über die jährlichen Erträge aus der Jagdverpachtung finanziert


Das Gesteinsmaterial für die Instandsetzung des Weges wird der Gemeinde von den Hartsteinwerken Sooneck aus dem Freikontingent zur Verfügung gestellt, was zu einer Kostenersparnis in Höhe von rund 12.000 Euro führt. Lediglich die Kosten für den Transport des Materials sind von der Gemeinde zu tragen.


Bezugnehmen auf das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept soll das ausführende Unternehmen darauf hingewiesen werden, bei der Instandsetzung des Weges ausreichend Wasserabläufe einzurichten.


TOP 13: Annahme von Spenden


Der Gemeinderat beschloss einstimmig (11/0/0) die Annahme einer Spende durch die Hartsteinwerke Sooneck in Höhe von 250 Euro für die Durchführung der Kerb. Die Ortsgemeinde wird die Spende der IG Dorfleben zur Verfügung stellen.


TOP 14: Zustimmung zu Plakatierungsgenehmigungen


Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig (11/0/0), dass im Ortsbereich keine Plakatierungen mehr zugelassen werden. Ausnahmen sind Plakatierungen örtlicher Veranstalter (in zu prüfenden Einzelfällen auch aus dem VG-Bereich) sowie anlässlich von Wahlen. Grund für diese Entscheidung ist, dass besonders in den Sommermonaten Orts- und Verbandsgemeindeverwaltung sich mit zahlreichen Anträgen auf Plakatierung befassen müssen, was einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Plakate nach Ablauf der Veranstaltung nicht entfernt werden und die Gemeindearbeiter tätig werden müssen.


TOP 15: Verschiedenes


Der Tagesordnungspunkt entfiel, da es dazu keine Wortmeldungen gab.


Ende öffentlicher Teil: 21.52 Uhr


 


 


Öffentlicher Teil


TOP 20: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse


Der Ortsbürgermeister gab bekannt, dass der Rat im nichtöffentlichen Teil beschlossen hat, die Entscheidung über das Einvernehmen zum Bauantrag der Ortsgemeinde Trechtingshausen zu vertagen.

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