Trechtingshausen | © Karl Heinz Dahlem

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2025

Niederschrift


über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Trechtingshausen am Dienstag, 07.10.2025, 18.30 Uhr, im Konferenzraum der Rhein-Burgen-Halle.


Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Hiergegen erhoben sich keine Einwände. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Einwendungen bzw. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zur Niederschrift der vorangegangenen Gemeinderatssitzung gab es keine. Somit ist diese angenommen.


Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Rat einstimmig folgende Änderungen der Tagesordnung: 
Als neuer TOP 4 wurde die Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß & 48 GemO in die Tagesordnung aufgenommen. Somit ergab sich folgende neue Tagesordnung:


Öffentlicher Teil

TOP 1: Mitteilungen
TOP 2: Einwohnerfragestunde
TOP 3: Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2025/2026 - Beratung und Beschlussfassung
TOP 4: Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß & 48 GemO 
TOP 5: Ausbau des Burgweges
TOP 5.1: Festlegung des Haushaltsjahres im Zuge dessen der Ausbau erfolgt - Beratung und Beschlussfassung
TOP 5.2: Beauftragung des Architektenbüro Hendel zur Aktualisierung der Kostenschätzung
TOP 5.3: Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln
TOP 6: Annahme des Projektsteckbriefes für die Beantragung von Leader-Fördermitteln für die Umwandlung des Sportzentrums "Pfaffenfels" - Beratung und Beschlussfassung
TOP 7: Beteiligung der Ortsgemeinde an dem Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat; „Jetzt reden wir - Ortsgemeinden stehen auf!“ - Beratung und Beschlussfassung
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Trechtingshausen
TOP 9: Übertragung eines Geschäftsbereiches auf die 2. Beigeordnete sowie Änderung der Hauptsatzung
TOP 10: Verschiedenes


Nicht öffentlicher Teil

TOP 11: Mitteilungen
TOP 12: Bauangelegenheiten


Öffentlicher Teil

TOP 13: Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
 


TOP 1: Mitteilungen


Am Stichtag 30.06.2025 waren 1.011 Einwohner mit Hauptwohnung in Trechtingshausen gemeldet; mit Nebenwohnsitz insgesamt 1.049 Einwohner.
Das Land Rheinland-Pfalz hat der Ortsgemeinde auf ihren Antrag hin eine Zuwendung in Höhe von 113.400 Euro für die Sanierung der Neuweg-Wehrmauer mit Toranlage bewilligt. Der Zuwendungsbetrag kann über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 in Teilbeträgen abgerufen werden. Der Bewilligung lagen zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 175.000 Euro zugrunde. Der Fördersatz betrug 65 Prozent.
Der Landkreis hat die Kreisumlage für 2025 auf 421.074 Euro festgesetzt. Sie liegt damit rund 6.000 Euro über der Veranschlagung im Haushalt.
Das Abwasserwerk Rhein-Nahe hat die Ortsgemeinde für 2024 rückwirkend mit Kosten für die Entwässerung der Straßen in Höhe von 23.305 Euro belastet.
Die Einrichtung der Stromversorgung für den am Rathaus angebrachten Defibrillator, die oberhalb der Rathaustür installierte Steckdose für die Weihnachtsbeleuchtung und die Beseitigung der Störung der Bodeneinbaustrahler haben Kosten in Höhe von 1.660 Euro verursacht.
Durch notwendige Reparaturen der Straßenbeleuchtung an fünf Standorten entstehen der Ortsgemeinde Kosten in Höhe von rund 4.821 Euro brutto. Der Auftrag ist erteilt.


TOP 2: Einwohnerfragestunde


Ein Anlieger der Glockengasse bat die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass der Baumüberwuchs am Schachbrett Ecke Glockengasse/Ringgasse durch die Gemeindearbeiter zurückgeschnitten wird. Der Ortsbürgermeister versicherte, dass der Auftrag zum Rückschnitt  den Gemeindearbeitern bereits erteilt wurde.
Zudem bemängelte der Anlieger Probleme mit der Abwasserkanalisation in der Nachbarschaft.


TOP 3: Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2025/2026 - Beratung und Beschlussfassung


Yvonne Elsholz, Sachbearbeiterin Haushaltswesen der VG Rhein-Nahe, erläuterte dem Rat, dass die Ortsgemeinde von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurde, bis zum 30.10.2025 für das Haushaltsjahr 2026 einen Nachtragshaushalt vorzulegen, da auf Grund des verfehlten Haushaltsausgleichs durch die Kommunalaufsicht Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben worden sind. Da sich zwischenzeitlich auch für das laufende Jahr 2025 diverse Abweichungen ergeben haben, wird auch für dieses Haushaltsjahr ein Nachtrag vorgelegt. 
Für die beiden Haushaltsjahre sind demnach neu festgesetzt:


im Ergebnishaushalt:


der Gesamtbetrag der Erträge
auf 2.509.182 Euro für 2025 und 2.435.916 Euro für 2026

der Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 2.234.541 Euro für 2025 und 2.405.617 Euro für 2026

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
auf 274.641 Euro für 2025 und 30.299 Euro für 2026


im Finanzhaushalt:

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf 360.492 Euro für 2025 und 116.142  Euro für 2026

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 27.500 Euro für 2025 und 135.100 Euro für 2026

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf 208.000 Euro für 2025 und 311.800 Euro für 2026

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf -180.500 Euro für 2025 und -176.00 Euro für 2026

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf -179.992 Euro für 2025 und 60.558 Euro für 2026


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird neu festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro für 2025 und 2026 sowie für verzinste Kredite ebenfalls auf 0 Euro für 2025 und 2026.


Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird neu festgesetzt auf 658.568 Euro für das Haushaltsjahr 2025 und 756.987 Euro für das Haushaltsjahr 2026.


Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplanung wurden vom Rat einstimmig (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) beschlossen.


TOP 4: Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß & 48 GemO


Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über die von der Verwaltung getroffene Eilentscheidung, die Firma Herz aus Allersberg mit der Reparatur der Pelletsheizungsanlage der Rhein-Burgen-Halle zu beauftragen. Die Kosten belaufen sich auf rund 10.100 Euro brutto. Die Eilbedürftigkeit war gegeben, da die Heizung außer Betrieb genommen werden musste und sowohl die Halle als auch die Hausmeisterwohnung nicht mehr beheizt werden konnten. Die VG-Verwaltung hat derweil das Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung, mplan aus Simmern, kontaktiert. Herr Marx vom Planungsbüro soll dem Gemeinderat Vorschläge für den Einbau einer neuen Heizungsanlage machen. Am 7. Oktober fand hierzu eine Vorortbesichtigung statt. Herr Marx wird zudem versuchen, regionale Unternehmen zu generieren, die Wartung und Reparatur kostengünstiger ausführen können. Voraussichtlich im Rahmen der nächsten Ratssitzung, die am 2. Dezember stattfindet, soll Herr Marx dem Rat unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Vorschläge zur künftigen Beheizung des Gebäudes unterbreiten. Die Verwaltung hofft jedoch, dass die derzeitige Heizungsanlage noch bis mindestens Frühjahr 2027 betrieben werden kann. Eine neue Heizungsanlage würde zwischen 100.000 und 150.000 Euro kosten, wobei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent generiert werden könnten.


TOP 5: Ausbau des Burgweges


Nach Rücksprache mit dem Burgherrn der Burg Reichenstein, Lambert Lensing-Wolff, kann die Ortsgemeinde nunmehr den seit Jahren geplanten Ausbau des Burgweges vorantreiben.


TOP 5.1: Festlegung des Haushaltsjahres im Zuge dessen der Ausbau erfolgt - Beratung und Beschlussfassung


Der Rat beschloss einstimmig (15/0/0), die Ausbaumaßnahme im Jahr 2027 auszuschreiben und durchzuführen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel aufgrund einer aktualisierter Kostenschätzung im Haushaltsplan 2027 zu veranschlagen.


TOP 5.2: Beauftragung des Architektenbüros Hendel zur Aktualisierung der Kostenschätzung


Der Rat beschloss einstimmig (15/0/0), das Architektenbüro Hendel aus Wiesbaden damit zu beauftragen, die bereits vor Jahren erstellte Kostenschätzung zu aktualisieren. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass Herr Lensing-Wolff von der Gemeinde im Zuge eines Grundstücktauschvertrages eine 50 Meter lange Teilfläche des Burgwegs übernommen hat.


TOP 5.3: Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln


Der Rat beschloss einstimmig (15/0/0), eine Landeszuwendung aus Mittel des Investitionsstocks zu beantragen (zum 15.09.2026).


Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, Fragen der anwesenden Einwohner zu diesem Thema zuzulassen. Dabei ging es unter anderem um den Zeitraum der Abrechnung über wiederkehrende Beiträge und die künftige Parkregelung für den Burgweg. 


TOP 6: Annahme des Projektsteckbriefes für die Beantragung von LEADER-Fördermitteln für die Umwandlung des Sportzentrums „Pfaffenfels“ - Beratung und Beschlussfassung


Einstimmig (15/0/0) beschloss der Rat die Annahme des von der Verwaltung erarbeiteten Projektsteckbriefes, der Grundlage für den LEADER-Förderantrag ist, den die Ortsgemeinde bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Welterbe Oberes Mittelrheintal LAG Mittelrheintal für die Umwandlung des Sportzentrums „Pfaffenfels eingereicht hat. Die Bezeichnung des Vorhabens lautet: „Ortsgemeinde Trechtingshausen. Zwischen Fluss und Fels. Konzeptstudie Pfaffenfels und Rheinufer“. Über das LEADER-Programm ist einer Förderung von bis zu 60 Prozent der Gesamtaufwendungen möglich.


Nächster Schritt bei den Planungen zur Umwandlung des Sportzentrums ist die Klärung der Eigentumsverhältnisse. In Kürze soll ein erstes Sondierungsgespräch mit der Verwaltung der Nachbargemeinde Niederheimbach, die 21-prozentiger Miteigentümer ist, stattfinden. 


TOP 7: Beteiligung der Ortsgemeinde an dem Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat; „Jetzt reden wir - Ortsgemeinden stehen auf!“ - Beratung und Beschlussfassung


Ebenfalls einstimmig (15/0/0) beschloss der Rat, sich an der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ zu beteiligen. Mehrere Kommunen im nördlichen Rheinland-Pfalz haben unter diesem Titel ein Forderungspapier verfasst, in dem sie mehr finanzielle Unabhängigkeit und Gestaltungsspielraum fordern. Kommunen sollten nicht weiter für Aufgaben zahlen, die ihnen vom Bund und Land aufgetragen werden. Inzwischen haben sich überall in Rheinland-Pfalz Kommunen dieser Initiative angeschlossen.


TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Trechtingshausen


Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 29.06.2021 zum Straßenausbaubeitragsrecht der Vergünstigung von mehrfach erschlossenen Grundstücken Grenzen gesetzt. Die Eckgrundstücksregelung muss entsprechend geändert werden. Bei der Erschließung eines Grundstückes durch zwei oder mehr gleichartige und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen wird nicht mehr durch die Zahl der Verkehrsanlagen geteilt. Das Grundstück wird nur mit der Hälfte seiner beitragspflichtigen Fläche veranlagt. Bei Mehrfacherschließung wird also nur eine Eckgrundstücksvergünstigung von 50 Prozent gewährt. Zudem wird die Beschränkung aufgehoben, dass nur Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung erhalten, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Gewerblich, oder gewerbeähnlich genutzte Grundstücke, die mit einem Artzuschlag belegt werden, können somit ebenfalls in den Genuss einer Eckgrundstücksvergünstigung kommen. Die Änderungssatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen stützt sich auf die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes und wurde vom Rat mit 14-Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 9: Übertragung eines Geschäftsbereiches auf die 2. Beigeordnete sowie Änderung der Hauptsatzung


Die 2. Beigeordnete Sarah Wendel rückte für diesen Tagesordnungspunkt vom Ratstisch ab. 


Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Rat einstimmig (14/0/0), der 2. Beigeordneten Sarah Wendel einen eigenen Geschäftsbereich zu übertragen. Er umfasst die Angelegenheiten Kindertagesstätte und Kinderspielplätze. Die dafür notwendige Änderung der Hauptsatzung soll auf der nächsten Ratssitzung am 2. Dezember beschlossen werden. Der 1. Beigeordnete, Michael Hennemann, verantwortet bereits als eigener Geschäftsbereich die Angelegenheiten Soziales, Vereine und Dorfleben, BUGA 2029 sowie Forst- und Jagdangelegenheiten. Hintergrund dieser Neustrukturierung der Verwaltung ist die künftige zeitintensive Betreuung der Großprojekte in der Gemeinde, etwa die Umwandlung der Sportanlage „Pfaffenfels“ oder die Dorferneuerungsmaßnahmen am Rhein.


TOP 10: Verschiedenes


Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass es der VG-Verwaltung bisher nicht gelungen ist, eine Firma für die Sanierung der maroden Mauer zwischen Römerstraße und Bahnhofstraße zu finden. Auch die Vertragsfirma der VG hat bislang kein Angebot abgegeben. Die Verwaltung zieht nun in Erwägung, ein Ingenieurbüro einzuschalten, um den Auftrag über eine Ausschreibung zu vergeben. Einstweilen sollen Sichtkontrollen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass weitere Steine aus der Mauer herausbrechen und auf die Bahnhofstraße fallen. 
 

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