Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024
Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Trechtingshausen am Dienstag, 07.05.2024 um 19.00 Uhr im Konferenzraum der „Rhein-Burgen-Halle“ in Trechtingshausen.
Der Vorsitzende eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Der Vorsitzende beantragte die Erweiterung der Tagesordnung um einen neuen Punkt 9: „Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise Einrichtung eines Pollers auf dem Radweg“.
Dieses wurde vom Gemeinderat so angenommen.
Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden im Anschluss abgehandelt:
Öffentlicher Teil
1. Mitteilungen
- Die traditionelle Waldbegehung des Gemeinderaters sowie des Wald- Wege-, und Umweltausschusses findet am Samstag, 25. Mai 2024 um 09.00 Uhr, Treffpunkt Gerhardshof, statt. Thema wird der Naturschutz im Gemeindewald sein.
- Das Vorhaben „Einrichtung von WLAN in der „Rhein-Burgen-Halle“, vor der Halle sowie im Marktplatzbereich vor dem Rathaus ist leider im Rahmen des 2. Förderaufrufs der LAG-Welterbe Oberes Mittelrheintal nicht gefördert worden. Da noch die Möglichkeit bestand das Vorhaben im Rahmen des Förderaufrufs „Regionalbudget“ erneut einzureichen, hat dies die Gemeindeverwaltung fristgerecht zum 22.04.2024 getan. Auf die Kosten in Höhe von 10.394 € wurde eine 60 %ige Zuwendung beantragt.
- Die in 2022 durch die Gemeinderäte gefassten Widmungsbeschlüsse von öffentlichen Verkehrsflächen, die Grundlage für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen öffentliche Verkehrsanlagen sind, müssen ggf. nach Überprüfung durch die VG Rhein-Nahe und Abstimmung mit den Ortsgemeinden wiederholt werden.
- Im Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2025 haben der Ortsbürgermeister, das Planungsbüro Klein sowie die Leiterin Kita die letzten noch in der Kindertagesstätte erforderlichen Sanierungsarbeiten vor Ort aufgelistet. Es handelt sich hierbei um den Einbau neuer Schallschutzdecken im Flurbereich, die Verlegung neuer Bodenbeläge in den Gruppenräumen sowie die Erneuerung der Beleuchtung im Flur des Obergeschosses. Das Planungsbüro erstellt nunmehr eine Kostenschätzung die Grundlage für die Haushaltsberatungen sein wird.
- Der neugeschaffene „R(h)einblick“ am Flickeritt, den der ZV Oberes Mittelrheintal, ohne das für die Gemeinde Kosten entstanden sind, eingerichtet hat, steht kurz vor seiner Einweihung durch den In-nenminister, Herrn Ebling. Der Termin wird noch bekannt gegeben und die Bevölkerung hierzu -verbunden mit einem kleinen Umtrunk- eingeladen werden.
- Der Ortsbürgermeister bedankte sich bei den Mitglieder*innen des Gemeinderates für die in der ablaufenden Legislaturperiode für die Gemeinde geleistete Arbeit. Insbesondere bedankte er sich für das gute Miteinander, für das beide Fraktionen im Rat gesorgt hatten.
2. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Besuchern wurde nichts vorgetragen.
3. Dorferneuerung Trechtingshausen;
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung der städtebaulichen Betreuung
3.2 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Architektenvertrages
3.3 Beratung und Beschlussfassung über das endgültige Maßnahmenpaket der Schwerpunktgemeinde Trechtingshausen im Rahmen der Dorferneuerung
3.4 Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierbarkeit des unter 3.3 beschlossenen Maßnahmenpakets
Der Vorsitzende hat nach Anerkennung als Schwerpunktgemeinde mit dem Planungsbüro Wolf ein Gespräch geführt. Danach wurde nach Rücksprache mit dem für die Dorferneuerung zuständigen Sachbearbeiter bei der KV Mainz-Bingen, Herrn Lessad, der Gemeinde empfohlen, mit dem Planungsbüro einen Vertrag über die Städtebauliche Betreuung Dorferneuerung, die auch eine Beratung der Bürger*innen miteinschließt, abzuschließen. Das Angebot umfasst eine Kostensumme in Höhe von 8.916,43 €. Die förderfähigen Kosten betragen 8.900 €. Es ist mit einer Landesförderung in Höhe von 90 % zu rechnen. Es wird empfohlen, das Angebot anzunehmen, einen Beschluss über die Beantragung der Bewilligung einer Förderung sowie den Abschluss eines Architektenvertrages zu fassen.
Das Planungsbüro bot auch noch die Durchführung einer Dorfmoderation an. Da diese jedoch bereits in 2011 sowie 2022/23 erfolgte, bezweifelte der Ortsbürgermeister deren Notwendigkeit. Dies wurde ihm durch den Landkreis bestätigt. Demnach macht es Sinn eine erneute Dorfmoderation erst zum Ende der Laufzeit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde vorzunehmen und sodann eine Fortschreibung des Konzeptes hiermit zu verbinden.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 04.04.2023 die endgültige Fassung der Fortschreibung des DE-Konzeptes beschlossen. Dieser Beschluss, der das Maßnahmenpaket für den Zeitraum der Anerkennung umfasst, ist unter Berücksichtigung der durch die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe neu erstellten Finanzierungsbestätigung laut der ADD nach der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde neu zu fassen. Es wird deshalb empfohlen, einen neuen Beschluss herbeizuführen.
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung der städtebaulichen Betreuung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung der städtebaulichen Betreuung.
3.2 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Architektenvertrages
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abschluss eines Architektenvertrages mit der Fa. Wolf, Kaiserslautern, in Höhe von 8.916,43 €.
3.3 Beratung und Beschlussfassung über das endgültige Maßnahmenpaket der Schwerpunktgemeinde Trechtingshausen im Rahmen der Dorferneuerung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das endgültige Maßnahmenpaket im Rahmen der Dorfer-neuerung. Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat einen Finanzierungsplan erstellt, das Gesamtpaket umfasst 2,8 Mio Euro, mit einer Landeszuwendung in Höhe von 1,4 Mio Euro wird gerechnet, also 50 %. Die Eigenleistungen werden nur mit 2% angerechnet. Abgeschlossene bzw. durch privat zu finanzierende Maßnahmen in Höhe von ca. 650.000 Euro wurden schon in Abzug gebracht. Somit gibt eine Finanzierungslücke von 694.000 Euro. Für eine Dauer von 8 Jahren ist dies jedoch für die Ortsgemeinde finanzierbar.
3.4 Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierbarkeit des unter 3.3 beschlossenen Maßnahmenpakets
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Finanzierbarkeit des beschlossenen Maßnahmenpakets.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Fensterarbeiten Rathaus, Römerstraße 24
Für die Maßnahme wurde im Haushaltsplan 2024 ein Ansatz für die Unterhaltung des Rathausgebäudes in Höhe von 10.000 € gebildet. Grund hierfür war, dass im Büro der Sekretärin sowie im Bürgermeisterzimmer, wo noch einfach verglaste Fenster sind, 3 neue Fenster als Vorsatzfenster eingebaut werden sollen.
Die VG Rhein-Nahe hat in der Region ansässige Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 3 Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot beläuft sich auf 3.837,75 € Brutto. Es wird empfohlen, der Fima Uli Fett -Bauelemente - Manubach, den Auftrag zu erteilen.
Mit der unteren Denkmalbehörde war im Vorfeld der Ausschreibung die Art der Ausführung abgesprochen worden. Eine Landesförderung ist wegen der zu geringen Kosten nicht möglich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Uli Fett bei einer Angebotssumme in Höhe von 3.837,75 €.
5. Annahme von Spenden
- Die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück hat auf Anfrage der Ortsgemeinde für die Ergänzung/Vervollständigung der Geschirr- und Besteckausstattung etc. der „Rhein-Burgen-Halle“ eine Spende in Höhe von 500 € zugesagt.
Beigeordete Junck rückte wegen Sonderinteresse vom Sitzungstisch ab.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende.
- Darüber hinaus hat die Burg Reichenstein GmbH & Co. KG der Kindertagesstätte „Schatzkiste“ Sachspenden im Gesamtwert von 1.753,60 € zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende.
- Die Sparkasse Rhein-Nahe spendet 200 € für eine Bank bzw. Blumenkübel auf dem Friedhof.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und über den Jahresabschluss zum 31.12.2021
6.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
6.2 Beratung und Beschlussfassung über
6.2.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
6.2.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
6.2.3 die Entlastung 2020
6.3 Beratung und Beschlussfassung über
6.3.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
6.3.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
6.3.3 die Entlastung 2021
6.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
Die von der VG Rhein-Nahe festgestellten Jahresabschlüsse waren im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Petitions- und Rechnungsprüfungsausschuss am 15.04.2024 den Mitgliedern des Ausschusses vorgestellt worden.
Der Vorsitzende und die Beigeordnete Junck rückten vom Sitzungstisch ab.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hans Walderbach, stellte die Jahresabschlüsse kurz vor.
6.2 Beratung und Beschlussfassung über
6.2.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020
in der Bilanz
- mit einer Bilanzsumme von 9.540.978,41 Euro
- mit einem Eigenkapital von 4.953.448,10 Euro
- davon Jahresergebnis 3.065,12 Euro
in der Ergebnisrechnung
- mit einem Jahresergebnis (E23) von 3.065,12 Euro
in der Finanzrechnung
- mit einem Jahresergebnis (F34) von 103.063,81 Euro
fest und beschloss diesen einstimmig.
6.2 Beratung und Beschlussfassung über
6.2.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine vorherige Zustimmung erfolgte, werden nachträglich genehmigt. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
6.2 Beratung und Beschlussfassung über
6.2.3 die Entlastung 2020
Die Entlastung des Ortsbürgermeistes und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird erteilt. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
6.3 Beratung und Beschlussfassung über
6.3.1 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Der Jahresabschluss 2021 ist geprägt von einer außerordentlichen Abschreibung des stehenden Holzvermögens (519.642,80 Euro) anlässlich des neuen Forsteinrichtungswerkes zum 01.10.2021, welches damals durch das Forstamt erstellt und seitens des Gemeinderates beschlossen wurde. Ohne diese Abschreibung würde der Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss ausweisen.
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021
in der Bilanz
- mit einer Bilanzsumme von 9.126.798,99 Euro
- mit einem Eigenkapital von 4.496.427,73 Euro
- davon Jahresergebnis ./. 457.020,37 Euro
in der Ergebnisrechnung
- mit einem Jahresergebnis (E23) von ./. 457.020,37 Euro in der Finanzrechnung
- mit einem Jahresergebnis (F34) von 57.870,37 Euro fest und beschloss diesen einstimmig.
6.3 Beratung und Beschlussfassung über
6.3.2 die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine vorherige Zustimmung erfolgte, werden nachträglich genehmigt. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
6.3 Beratung und Beschlussfassung über
6.3.3 die Entlastung 2021
Die Entlastung des Ortsbürgermeistes und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird erteilt. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
7. Sanierung des Neuwegtores; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Das Ing.-Büro Schwab + Lemke, Köln hat den statisch-konstruktiven Zustand des Neuwegtores im Dezember 2023 untersucht und der Gemeinde eine ausführliche Stellungnahme übermittelt. Hinzuzurechnen wären auch noch die Kosten für die architektonische Begleitung der Maßnahme (etwa 20 %). Im aktuellen Haushaltsplan hat die Gemeinde für die Maßnahme 50.000 € veranschlagt. Dieser Haushaltsansatz reicht bei weitem nicht aus. Bei der zuständigen Landesdenkmalschutzbehörde muss bis 31.10.2024 ein Antrag auf Förderung eingereicht sein. Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 30 % der als förderungswürdig anerkannten Kosten, begrenzt.
Eine neue Veranschlagung von Haushaltsmitteln wäre für 2025 erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die denkmalgerechte Herstellung bei einem voraussichtlichen Kostenvolumen in Höhe von brutto 123.500 € zuzüglich Architektenkosten sowie die Beantragung von Fördermitteln.
8. „Rhein-Burgen-Halle“; Antrag des TUS Trechtingshausen auf Anschaffung von neuen Sportgeräten
Der Turn- und Sportverein hatte für die Anschaffung von neuen Sportgeräten der Gemeinde eine Warenkorbschätzung übermittelt. Der Vorsitzende nahm daraufhin Kontakt zur Firma Fratufa auf. Im Haushaltsplan 2024 sind für die Neuanschaffungen 5.000 € veranschlagt. Die Anschaffungskosten lt. Angebot belaufen sich auf 4.892,46 € Brutto. Der TUS hat beim Sportbund RLP einen Antrag auf Be-zuschussung gestellt. Der Sportbund gewährt für die Neuanschaffungen von Sportgeräten einen Zuschuss in Höhe von 715 €. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Sportgeräte im Eigentum des TUS sind.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung der neuen Geräte und die Übernahme der Kosten nach Abzug des Zuschusses. Das Eigentum der Neuanschaffungen geht auf den TUS über.
9. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise Einrichtung eines Pollers auf dem Radweg
Der Vorsitzende teilte mit, dass nach Gespräch mit dem Wasser- und Schifffahrsamt ein Gestat-tungsvertrag über die Nutzung des Radweges für die Aufstellung des Pollers in Höhe von 115 €/Jahr geschlossen werden muss. Für die Einmessung des Pollers soll das Büro Tonollo beauftragt werden. Der Strom wird nach Genehmigung durch die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe über das naheliegende Feuerwehrgerätehaus bezogen und die Sender für den Poller sollen in Höhe einer Kautionsbürgschaft vergeben werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- dem Vertrag mit dem WSA zuzustimmen, im Gegenzug sollen aber die Freischneidearbeiten der Gemeinde entlang des Radweges dem WSA mindestens bis zu der Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt werden;
- die Sender für den Poller in Höhe von 50 € in Form einer Kautionsbürgschaft vergeben werden;
- die Vermessung für die Aufstellung des Pollers an das Büro Tonollo in Höhe von bis zu ca. 2.500 € zu vergeben.
10. Verschiedenes
Von Seiten des Gemeinderates bedankte sich Ratsmitglied Franceux für die gute Zusammenarbeit.
Öffentlicher Teil 2
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat beschloss einem Grundstückskauf zuzustimmen.
Ende der Sitzung: 20.04 Uhr