Rhein | © Henry Tornow

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Trechtingshausen am Dienstag, 06.07.2021 um 17:30 Uhr in der katholischen Kirche, Eingang Glockengasse in Trechtingshausen


Der Vorsitzende begrüßte alle Anwesenden und beantragte die Erweiterung der Tagesordnung um einen neuen Punkt 3: „Mitteilungen“ und als neuen Punkt 9a „Diskussion bzgl. der verbotswidrigen Benutzung des Radweges durch Kraftfahrzeuge sowie des verbotswidrigen Parkens von Kraftfahrzeugen im  Altdorfbereich“ und als neuen Punkt 9b den „Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06.2021 auf Errichtung von Toilettenanlagen am Strandbad“ mit aufzunehmen.
Die Beschlussfassung zur Erweiterung der Tagesordnung erfolgte einstimmig.


Von der Sprecherin der CDU-Fraktion wurde eine Änderung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 01.06.2021 unter Punkt 5.2 beantragt, und zwar:
Dem 1. Beigeordneten soll ein zusammenhängender Geschäftsbereich (Soziales, Vereine, Dorfleben, BUGA) übertragen werden. Der Bereich Forst- und Jagdangelegenheiten soll als separater Geschäftsbereich auf einen dritten Beigeordneten übertragen werden. Zur Übernahme des Amtes würde sich Sönke Plath als möglicher Kandidat unter Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung bereiterklären.


Der Änderungsvorschlag wurde vom Gemeinderat bei einer Enthaltung angenommen.


Folgende Tagesordnungspunkte wurden im Anschluss abgehandelt:


Öffentlicher Teil


3. Mitteilungen


Glasfaserkabelverlegungsarbeiten

Die Glasfaser-Kabelverlegung wird vom Auftraggeber RWE - Innogy betrieben. Sperrstrecke Weinstraße, Sooneckstraße, Im Vogelsang, Zufahrt zur Sojafarm (Art der Sperrung: Halbseitig. Zeitraum 14.6. - 31.8.2021). Im Rahmen einer am 26.5.2021 stattgefundenen Besprechung in Trechtingshausen war vereinbart worden, dass die Ortsgemeinde von der Pressestelle der Westnetz GmbH (im Auftrag der Innogy) einen Entwurf für eine Benachrichtigung der Bevölkerung in der AZ bzw. Mitteilungsblatt der VG RN erhält. Außer der Verkehrsbeschränkung nach der Straßenverkehrsordnung wurde der Gemeinde jedoch leider nichts übermittelt.


Bundeswaldprämie

Der Ortsgemeinde ist der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Bundeswaldprämie, und zwar in Höhe von 39.500 € (100 €/Ha) zugegangen.


Einbau einer Raumlufttechnischen Anlage in der Kindertagesstätte

Das Bundesministerium hat am 10.06.2021 eine Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) veröffentlicht. Danach kann der Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (der max. mögliche Förderbetrag beträgt 200.000 €). Die Antragstellung kann bis 31.12.2021 erfolgen. Der Ortsbürgermeister hat mit dem Ing.-Büro Klaes für den 02.09.2021 einen Besichtigungstermin vereinbart. Im Rahmen der Besichtigung soll geklärt werden, ob die Einrichtung einer RLT-Anlage in der Kindertagesstätte richtlinienkonform wäre und die Maßnahme in 2022 umgesetzt werden kann.


CO2- Vermarktung des Waldes; Vertragsflächen Woodify

In der letzten Sitzung war u.a. beschlossen worden, rund 50 Ha Wald zwecks Co2-Vermarktung in einen Kooperationsvertrag/Pachtvertrag mit dem Unternehmen Woodify einzugeben. Revierförster Roffhack sollte, unter der Berücksichtigung, dass keine Flächen, welche zu den FFH-Lebensraumtypen zählen, sowie Natura-2000-Flächen sind (damit eine mögliche Doppelförderung ausgeschlossen wird), ermitteln und planerisch darstellen.


Urspr. hatte der vorherige Revierförster, Herr Kiefer, 107,8 Ha als Eingabe in den Vertrag vorgesehen. Dem Beschluss zufolge sowie dem Umstand, dass Flächen im geplanten Steinbrucherweiterungsgebiet liegen und vorerst auszuklammern wären, musste sodann auf 42,67 Ha reduziert werden. Zwischenzeitlich hatte Revierförster Roffhack vorgeschlagen, die einzugebenden Flächen nochmals um etwa die Hälfte zu reduzieren. 


In anderen verbandsangehörigen Gemeinden wird die Zurverfügungstellung von Flächen anderes gehandhabt. So bringt z.B. die OG Oberheimbach Flächen, welche im FFH-Gebiet liegen, in den Vertrag mit ein. Die Stadt Bacharach soll sogar noch Flächen erwerben um ihren Anteil zu erhöhen. Auf Intervention des Ortsbürgermeisters hat Revierförster Roffhack nunmehr Waldorte mit FFH-LRT sowie mit Förderungen der Umweltvorsorgeplanung ebenfalls berücksichtigt und kommt somit auf 55,3 Ha


Der Ortsbürgermeister konnte mit dem Unternehmen Woodify eine Verlängerung der Frist zum Abschluss des Kooperationsvertrages, und zwar bis 31.08.2021 erreichen. Der Gemeinderat wird sich in der nächsten Gemeinderatssitzung, die am 17.08.2021 stattfinden wird, erneut mit der Thematik befassen.


Ehrenamtsförderanträge

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat den Antrag des Vereins für Ortsgeschichte und Heimatkunde auf Förderung der Maßnahme Anschaffung einer Infotafel mit Wandertouren und Dorfrundgängen abgelehnt. Grund hierfür ist, dass pro Jahr nur 1 Antrag eines Vereines gefördert wird. Der Antrag kann in 2022 erneut gestellt werden.


Des Weiteren wurde der Antrag der IG Dorfleben auf Förderung der Eirichtung einer Stromversorgung für den alten Sportplatz am Rhein ebenfalls abgelehnt. Grund hierfür ist, dass die innere und äußere Erschließung von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen (Elektrizität, Wasser, Abwasser, Straßen und Wege) nicht förderfähig ist. Darüber hinaus soll die beantragte Maßnahme für in der Gemeinde stattfindende Veranstaltungen genutzt werden. Dies stellt eine Pflichtaufgabe der Gemeinde im Sinne der Förderrichtlinien dar. Die VG Rhein-Nahe wird sich dieserhalb noch einmal mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Ggfs. muss die Ortsgemeinde die Kosten komplett übernehmen.


4. Einwohnerfragestunde


Zu diesem Punkt wurde von anwesenden Einwohnern nichts vorgetragen.


5. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trechtingshausen


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die 2. Satzung der Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trechtingshausen mit folgendem Inhalt:


§ 5 Abs. 2 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:


Für die Verwaltung der Gemeinde wird ein Geschäftsbereich gebildet, der auf den 1. Beigeordneten zu übertragen ist.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer Thermolanze zur Bekämpfung des Wildkrautes


Die Verwaltung hat 3 Angebote von der Firma Raiffeisen Waren-Zentrale GmbH, Gundersheim, die allesamt der Beseitigung des Wildkrautes dienen, eingeholt, und zwar:

  • Kersten Einachser USB-Hydro, Honda Motor mit Ölabschaltautomatik = 14.300,00 € Brutto
  • Kersten Einachser UBS-Hydro II mit Elektrostarter und Ölabschaltautomatik = 15.400 € Brutto
  • Kersten Ripagreen EASY-Kit bestehend aus Thermolanze, Gasflaschenwagen für 11 kg-Gasflasche, Arbeitsbreite 40 cm usw. = 2.600,00 € Brutto


Die angebotene Thermolanze für 2.600 € Brutto reicht den Gemeindearbeitern zufolge völlig aus. Sie kann insbesondere im Friedhofsbereich, aber auch für andere Plätze wie z.B. den Marktplatz Verwendung finden. Das Gerät wurde auf dem Friedhof vorgeführt. Es wurden 10 qm behandelt. Es waren einige Tage abzuwarten bis das Wildkraut abstirbt.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Kauf der Thermolanze zu einem Preis von 2.600 € Brutto.


7. „Rhein-Burgen-Halle“; Vergabe von Elektro- und Trockenbauarbeiten im Zuge der Einrichtung einer neuen Be- und Entlüftungsanlage


Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe von Elektroarbeiten im Zuge der Einrichtung der neuen Be- und Entlüftungsanlage in der Rhein-Burgen-Halle an die Fa. Elektro Anlagen Lang zu einem Angebotspreis von 4.965,28 €.


Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe von Trockenbauarbeiten zu einem Angebotspreis von 14.215,85 € an die Fa. Ginnuth und Vogel GmbH.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatzkiste“ der Ortsgemeinde Trechtingshausen


Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegten Änderungen. In § 9, Absätze 5-7 muss noch eine Änderung dahingehend erfolgen, dass kein Monatsbeitrag mehr erhoben wird, sondern für die Verpflegung je nach Mittagessen ein Beitrag erhoben und abgerechnet wird.


9.a) Diskussion bzgl. der verbotswidrigen Benutzung des Radweges durch Kraftfahrzeuge sowie des verbotswidrigen Parkens von Kraftfahrzeugen im Altdorfbereich


Die einzelnen Ratsmitglieder diskutierten ausgiebig über die verschiedenen Möglichkeiten der Verhinderung der verbotswidrigen Benutzung des Radweges sowie des verbotswidrigen Parkens im Altdorfbereich.


Danach wurde einstimmig beschlossen, dass im Rahmen einer Einwohnerversammlung, an der alle beteiligten Behörden (VG Rhein-Nahe, Polizei Bingen, LBM und Wasser- und Schifffahrtsamt) teilnehmen sollen, über die bisherigen Ergebnisse der Sperrungen und die weitere Vorgehensweise berichtet und Anregungen aus der Bevölkerung diskutiert werden.


9.b) Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06.2021 auf Errichtung von Toilettenanlagen am Strandbad


Hinsichtlich einer Änderung des Stadtortes des aufgestellten Straßenschildes Einfahrt B 9/Römerstraße aus Fahrtrichtung Niederheimbach muss mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe gesprochen werden, ob die Möglichkeit besteht, das Schild für die Kfz-Führer besser sichtbar zu versetzen. 


Weitere Müllcontainer/-eimer sollen am Strandbad nicht vorgesehen werden. Die zwei aufgestellten Mülleimer sind den Gemeindearbeitern zufolge ausreichend. 


Als erste wichtige Maßnahme wurden beschlossen, dass an 2 heißen Wochenenden Dixi-Toiletten aufgestellt werden. Entsprechende regionale Angebote hierfür wird die Gemeindeverwaltung einholen. Bezüglich der vorhandenen Parkmöglichkeiten wurde darüber diskutiert, Parkgebühren zu erheben bzw. den alten Sportplatz am Rhein zur Verfügung zu stellen.


Der Beschluss erfolgte einstimmig. 


Im nichtöffentlichen Teil hatte sich der Gemeinderat mit dem geplanten Neubaugebiet „Im Gehren“ befasst. Der mögliche Erschließungsträger stellte die Berechnung der Erschließungskosten, die wegen den verringerten Bauplatzkapazität (nunmehr 16) höher ausfallen könnten, ausführlich dar. Der Einwurfsbetrag bleibt unverändert. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung, die am 17.8.2021 stattfinden wird, eine endgültige Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu bzgl. des Baugebietes zu treffen. Im Zuge der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass, da im Rahmen der Corona-Pandemie die Baukostenpreise quasi explodiert sind, man sich eine Hinausschiebung der Entscheidung um etwa 2 Jahre, ob das Baugebiet verwirklicht werden soll oder nicht, vorstellen kann.


Unter Vertragsangelegenheiten wurde vom ‚Rechtsvertreter der Gemeinde § 15 des mit den Hartsteinwerken neu abzuschließenden Pachtvertrag, der sich ausschließlich mit der Einrichtung des Unterbeckens des Pumpspeicherwerkes im Steinbruchgelände beschäftigt, vorgestellt.


Es wird nunmehr ein Gesprächstermin mit allen Beteiligten (Ortsgemeinde, Hartsteinwerke Sooneck, Stadtwerke Mainz, jeweilige Rechtsvertreter) vereinbart, damit § 15 des neuen Pachtvertrages abschließend erörtert und in das Vertragswerk mit eingebunden werden kann.

 

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