Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024
Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Trechtingshausen am Mittwoch, 03.12.2024, 18.30 Uhr, im Konferenzraum Rhein-Burgen-Halle.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Rat einstimmig, den Punkt „Annahme von Spenden“ als neuen Punkt 8 in die Tagesordnung aufzunehmen. Somit ergab sich folgende Tagesordnung:
Öffentlicher Teil 1
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne (Doppelhaushalt) 2025 und 2026
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die von Revierförster Maximilian Roffhack vorgestellten Forstwirtschaftspläne für die Jahre 2025 und 2026. Die Planansätze sehen für beide Haushaltsjahre Erträge in Höhe von 59.083 Euro und Aufwendungen in Höhe von 45.576 Euro vor, sodass sich für die Gemeinde ein Plus von jeweils 13.507 Euro ergibt.
Vom Rat und der Verwaltung gab es viel Lob für die vom Revierförster und dessen Team geleistete Arbeit. Roffhack informierte die Ratsmitglieder, dass auf dem Parkplatz am Kletterfelsen eine Schutzhütte errichtet und der Wanderweg durch das Aderbachtal instandgesetzt werden sollen. Beide Maßnahmen werden überwiegend durch Fördergelder finanziert. Bürgermeister Palmes teilte mit, dass die defekte Wasserleitung zum Jagdhaus aus wirtschaftlichen Gründen nicht erneuert und die Wasserversorgung künftig über vier große Behälter à 1.000 Liter sichergestellt wird.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Trechtingshausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahre 2025 (Hebesatzsatzung).
Anna Stauer von der Finanzabteilung der VG Rhein-Nahe empfahl dem Gemeinderat, die derzeit für Trechtingshausen geltenden Hebesätze von 345 Prozent bei der Grundsteuer A und 465 Prozent bei der Grundsteuer B für 2025 beizubehalten. Der Rat folgte der Empfehlung einstimmig.
Stauer informierte den Rat über den Entwurf einer erneuten Gesetzesänderung zur Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz. Das Gesetz soll eine Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken vermeiden. Sollte der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen, müssen die Kommunen über die Hebesätze neu entscheiden.
TOP 3: Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen sowie die Haushaltspläne (Doppelhaushalt) für die Jahre 2025 und 2026
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den von Yvonne Elsholz, Haushaltssachbearbeiterin der VG Rhein-Nahe, präsentierten Entwurf der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Jahre 2025 und 2026. Der Entwurf war bereits am 14. November in einer gemeinsamen Sitzung des Wald-, Wege-, und Umweltausschusses mit dem Haupt-, Petitions- und Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt worden. Seitens der CDU-Fraktion war kurz vor der Ausschusssitzung ein Fragenkatalog zum Doppelhaushalt eingereicht worden. Dieser wurde im Vorfeld der Ratssitzung von der Haushaltssachbearbeiterin in Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister schriftlich beantwortet und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Für das Haushaltsjahr 2025/26 festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt:
der Gesamtbetrag der Erträge
auf 2.388.510 Euro für 2025 und 2.370.969 Euro für 2026
der Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 2.279.742 Euro für 2025 und 2.355.568 Euro für 2026
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
auf 108.768 Euro für 2025 und 15.401 Euro für 2026
im Finanzhaushalt:
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf 68.891 Euro für 2025 und -28.756 Euro für 2026
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf 27.500 Euro für 2025 und 164.000 Euro für 2026
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf 186.600 Euro für 2025 und 362.800 Euro für 2026
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf -162.100 Euro für 2025 und -198.000 Euro für 2026
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 93.281 Euro für 2025 und 226.956 Euro für 2026
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro für 2025 und 2026 sowie für verzinste Kredite auf 162.100 Euro für 2025 und 198.000 Euro für 2026.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für beide Haushaltsjahre auf 0 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (VG) wird festgesetzt auf 661.000 Euro für 2025 und 761.000 Euro für 2026.
Bei den Steuersätzen, Gebühren und Beiträgen wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 nur eine Änderung vorgenommen: Bei den Kommunalen Dienstleistungen wurde der Personaleinsatz pro Person pro Stunde aufgrund von Tariferhöhungen von 30 auf 40 Euro angehoben.
TOP 4: Mitteilungen
Laut Mitteilung des Ortsbürgermeister hat das Land Rheinland-Pfalz der Ortsgemeinde eine Zuwendung in Höhe von 4.000 Euro bewilligt, und zwar als Haushaltsmittel von je 1.000 Euro der Jahre 2024 bis 2027. Die Beträge sind für Beratungsleistungen für private Dorferneuerungsmaßnahmen bestimmt. Bei nachgewiesenem Mehrbedarf kann eine weitere Förderung bis maximal 4.000 Euro erfolgen. Die Beratungsleistungen werden vom Planungsbüro Wolf aus Kaiserslautern erbracht. Bürger, die eine Beratung bei einer geplanten dorferneuerungsgerechten Sanierung ihrer Anwesen in Anspruch nehmen wollen, können sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
Die Verwaltung hat die Brennholzrichtlinien und die Brennholzpreise auf Vorschlag des Revierförsters den umliegenden Revieren angepasst.
Die Jagdgenossenschaft hat wegen der hohen Waschbär-Population drei Käfigfallen angeschafft. Die Fallen werden betroffenen Grundstückseigentümern, die hierfür einen Antrag bei der unteren Kreisjagdbehörde stellen müssen, zur Verfügung gestellt. Die Überwachung nimmt der Jagdgehilfe des Jagdpächters vor. Die Ortsgemeinde ist betroffenen Grundstückseigentümern bei der Beantragung der Bejagung auf ihrem Grundstück behilflich.
TOP 5: Einwohnerfragestunde
Der Tagesordnungspunkt entfiel, da aus dem Kreis der anwesenden Einwohner keine Fragen kamen.
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trechtingshausen vom 10.09.2024
Mit Einführung der Druckkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro angefangenem Monat Gremienzugehörigkeit (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 16.10.2024) wurde eine Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde erforderlich. Der Rat stimmte einem entsprechenden Änderungsentwurf, der von der VG vorgelegt wurde, mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Demnach wird der Paragraf 6 der Hauptsatzung um einen neuen Absatz 7 folgendermaßen ergänzt:
„Soweit die Sitzungsunterlagen ausschließlich elektronisch übermittelt werden, wird zur Abgeltung der Auslagen für elektronische Einrichtungen, Datenübertragung und eventuell Druckkosten eine monatliche Pauschale von 10 Euro pro angefangenem Monat der Gremienzugehörigkeit gewährt.“
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
TOP 7: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.11.2024 auf Verbesserung des Schutzes kommunalen Eigentums gegen Diebstahl und Vandalismus
Dem Antrag der CDU-Fraktion teilweise folgend, beschloss der Gemeinderat einstimmig, am Außengelände der Kita eine Beleuchtung mit Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder anzubringen, um speziell den Spielplatz der Kita, der außerhalb der Öffnungszeiten als öffentlicher Spielplatz genutzt werden kann, vor Vandalismus zu schützen. Zudem beschloss der Rat einstimmig, einen Prüfantrag an die VG zu stellen, um die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung an neuralgischen Punkten im Ortsbereich, die von Vandalismus und illegaler Müllablagerung betroffen sind, zu überprüfen.
Bezüglich der von der CDU-Fraktion beantragten Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes für kommunales Eigentum verwies Beigeordneter Michael Hennemann auf eine im Frühjahr 2025 stattfindende Ortsbegehung mit einer Mitarbeiterin der Provinzial, dem Versicherungspartner der VG.
TOP 8: Annahme von Spenden
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme einer Spende über 500 Euro durch den Jagdpächter an den Förderverein der Kita „Schatzkiste“ zur Gestaltung des Kita-Gartens am Rhein.
TOP 9: Verschiedenes
Zum Punkt Verschiedenes gab es keine Wortmeldungen.
Ende öffentlicher Teil: 19.40 Uhr
Öffentlicher Teil 2:
TOP 14: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Rat im nichtöffentlichen Teil unter TOP 11 (Bauangelegenheit) bei einem Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt und bei einem Bauvorhaben das Einvernehmen verweigert hat sowie unter TOP 12 (Grundstücksangelegenheiten) den Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks beschlossen hat.
Ende der Sitzung: 20.15 Uhr
Der Vorsitzende
Herbert Palmes
Ortsbürgermeister
Der Schriftführer
Rüdiger Lutterbach