Trechtingshausen | © Karl Heinz Dahlem

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2025

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates von Trechtingshausen am Dienstag, 02.12.2025 um 18.30 Uhr im Konferenzraum der „Rhein-Burgen-Halle“


Der Ortsbürgermeister begrüßte alle Anwesenden und stellte fest, dass keine Bedenken gegen Form und Frist der Einladung vorgetragen wurden. Er wies zu TOP 2 darauf hin, dass die beiden Vertreter der Woodify GmbH erst gegen 19.30 Uhr eintreffen werden und es sein kann, dass sich die Beratungsfolge der ursprünglichen TO somit etwas verändern kann (wurde später als TOP 5 behandelt).


Anschließend wurde folgende Tagesordnung beraten:


Ö f f e n t l i c h e r  Teil -1-


1. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapaket Rheinland-Pfalz

2. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung mit der Woodify GmbH wegen Nutzung von Flächen für Klimaschutzprojekte

3. Mitteilungen der Verwaltung

4. Einwohnerfragestunde

5. Vergabe; Sanierungsarbeiten Stützmauer Römerstraße - Bahnhofstraße

6. Beratung und evtl. Beschlussfassung über den Erlass einer Gestaltungssatzung

7.  Annahme von Spenden

8. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“

9. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Gemeindestraßen

10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trechtingshausen vom 10.09.2024

11. Beratung und Beschlussfassung über eine Parkregelung für den gemeindlichen Parkplatz an der B 9 neben dem Pavillon

12. Verschiedenes


N i c h t ö f f e n t l i c h e r  T e i l 


13. Mitteilungen der Verwaltung

14. Bauangelegenheiten

15. Grundstücksangelegenheiten

16. Verschiedenes


Ö f f e n t l i c h e r   T e i l  -2-


17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

 



Ö f f e n t l i c h e r  Teil -1-


1. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapaket Rheinland-Pfalz


Zu diesem Top übergab der Vorsitzende dem anwesenden Klimaschutzmanager der VG RN, Herrn Backhaus, das Wort. Herrn Backhaus zufolge ist das Klimapaket ein umfassendes Klimaschutzkonzept, das auf der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes basiert und nachhaltige Strategien sowie Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen fördert. Kommunen, die dem Klimapakt beitreten, müssen 5 Maßnahmen benennen, die zur Reduzierung von CO2-Emissiionen beitragen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen können die Kommunen dann das Beratungsangebot u.a. des Energiedienstleisters Westenergie in Anspruch nehmen.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Kommunalen Klimapaket RLP beizutreten und benannte hierbei folgende 5 Maßnahmen:


1. Verbesserung der Mobilitäts-Infrastruktur - Ladestationen für die Carsharing-Station, Verbesserung des ruhenden und fließenden Radverkehrs, Errichtung und Erweiterung von Mobilitätsstationen, Sharing-Mobility-Angebote, Bike+Ride-Offensive etc.


2. Energetische Ertüchtigung der gemeindeeigenen Gebäude (u.a. Heizungsanlage in der Rhein-Burgen-Halle, Gebäudedämmung, Fenster etc.) 


3. Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung 


4. Klimawandelanpassung, Starkregenvorsorge und Hitzeschutzmaßnahmen


5. Klimafreundliche Bauleitplanung -Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, kompakte Bauweisen, THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.)
 


2. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung mit der Woodify GmbH wegen Nutzung von Flächen für Klimaschutzprojekte


Zu diesem Punkt begrüßte der Vorsitzende die beiden Vertreter der Woodify GmbH, die anschließend die Notwendigkeit des Abschlusses einer Nachtragsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung begründeten. Die Nachtragsvereinbarung ist mit einer Reduzierung der jährlichen Pachtzahlungen in der Zeit von 2026 bis 2029 verbunden. Die beteiligten weiteren Ortsgemeinden haben der Nachtragsvereinbarung bereits zugestimmt. Die beiden Revierförster Maximilian Roffhack und Joachim Jacobs haben auf Anfrage der Ortsgemeinde erklärt, dass ihnen keine Unternehmen bekannt sind, welche trotz der Reduzierung bessere Konditionen anbieten.


Der Gemeinderat diskutierte längere Zeit das Für und Wider des Abschlusses der Nachtragsvereinbarung. Eine Entscheidung wird, da der Natur der Sache diese Angelegenheit nichtöffentlich zu behandeln ist, im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung getroffen.


3. Mitteilungen der Verwaltung


-Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ohne Bedenken genehmigt.


-Der Ortsbürgermeister gab dem Gemeinderat die wesentlichen Inhalte des Briefes vom Forstamt Boppard zur aktuellen Situation in den Wäldern des Mittelrheins bekannt. 


-Das Land RLP hat ein Förderprogramm „Dorfbudget - Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ veröffentlicht. Mit dem Dorfbudget möchte das Land ehrenamtliches Engagement vor Ort unterstützen und Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern flexible Mittel für kleinere Projekte bereitstellen, die den Zusammenhalt und das Miteinander stärken. Leider wird die Gemeinde Trechtingshausen von dem Förderprogramm wegen Überschreitung der Einwohnerzahl nicht profitieren.


-Die Bearbeitung des LEADER-Förderantrages für das Sport- und Freizeitgelände „Pfaffenfels“, hat Ingenieurkosten in Höhe von 5.355 € Brutto verursacht. Über den Antrag der Ortsgemeinde, der unter der Bezeichnung Konzeptstudie „Zwischen Fluss und Fels (Pfaffenfels und Rheinufer)“ eingereicht wurde ist am 27.11.2025 im Rahmen der LAG-Mittelrhein-Projektgruppensitzung in Bingen positiv entschieden worden. Die Ortsgemeinde kann nun unter Zugrundelegung einer 60 %igen Förderung auf die Gesamtkosten bei Gesamtkosten in Höhe von rund 78.200 € mit ca. 47.000 € gefördert werden. Hierzu wird die Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der VG Rhein-Nahe bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier bis zum 27.05.2026 einen entsprechenden Antrag einreichen. 


-Für bislang seitens des Ingenieurbüro Jestaedt für die Erweiterung des Baugebietes „Im Redling“ erbrachte Planungsleistungen wurden rund 2.950 € Brutto vergütet. Im neuen Jahr wird über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.


-Notwendige Reparaturarbeiten an Geschirrspüler und Waschmaschine der Kindertagesstätte haben Kosten in Gesamthöhe von rund 1.782 € Brutto verursacht.


-Die Reparatur der Pelletheizung der „Rhein-Burgen-Halle“ hat Kosten in Höhe von 7.129 € verursacht. Mit dem Ing.-Büro mplan, Simmern, das dem Gemeinderat wegen den häufigen Störungen der Pelletheizung Vorschläge zur künftigen Beheizung der Halle unterbreiten sollte, wurde vereinbart, dass dies in den kommenden Ratssitzungen erörtert werden soll.


-Die neue Schutzhütte auf dem Parkplatz Kletterfelsen ist fertiggestellt worden. Die Gesamtkosten hierfür betrugen rund 14.950 €. Es liegt ein Zuwendungsbescheid des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal in Höhe von 6.050 € vor (50 % Förderung). Die Gemeinde steht mit dem Zweckverband wegen nachträglicher Förderung der Mehrkosten in Höhe von 2.900 € (hiervon 50 %) in Kontakt. Die Mehrkosten sind durch die fehlenden Eigenleistungen der Waldarbeiter, welche aufgrund unvorhergesehener Umstände im Betriebsablauf personell nicht zur Verfügung standen, begründet. 


-Im April/Mai 2026 wird die Getränkevertriebsgesellschaft mbH „Baron von Bingen“, im Bereich hinter der Kläranlage am Rhein bis ca. September einen Getränkestand mit Anbietung von kalten Speisen eröffnen. Die gewerberechtlichen Voraussetzungen wurden mit der VG Rhein-Nahe und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Mitarbeitern des Landkreises Mainz-Bingen vor Ort erörtert. Die Einrichtung soll als Test für eine spätere Bewirtung auf dem gemeindeeigenen Grundstück im ehemaligen Kläranlagenbereich dienen.


-Sowohl die Ortsgemeinde Trechtingshausen als auch die IG Dorfleben haben der Björn Steiger Stiftung jeweils 100 € für die Durchführung der beiden Schulungen interessierter Einwohner*innen für eine Nutzung des von der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück kostenlos übergebenen neuen Defibrillator gespendet


4. Einwohnerfragestunde


Unter diesem Punkt wurde seitens der anwesenden Einwohner*innen nichts vorgetragen.


5. Vergabe; Sanierungsarbeiten Stützmauer Römerstraße - Bahnhofstraße


Auf Empfehlung der VG Rhein-Nahe beschloss der Gemeinde einstimmig wegen der Überschreitung der Kostenschätzung (40.000 €) um mehr als 70 v.H. die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. Im Leistungsverzeichnis der neuen Ausschreibung sollte ausgeführt werden, dass die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung von der Ortsgemeinde übernommen wird (im eingegangenen Angebot waren diese Kosten allein auf rund 20.000 € beziffert worden).


6. Beratung und evtl. Beschlussfassung über den Erlass einer Gestaltungssatzung


Es ist beabsichtigt insbesondere für den Altdorfbereich der Gemeinde eine Gestaltungssatzung zu erlassen. Hierzu waren den Gemeinderatsmitgliedern bereits vor der Einladung zur Sitzung eine Sammlung aktueller Gestattungssatzungen, die zum sehr großen Teil aus dem Landkreis Mainz-Bingen stammen, übermittelt worden, und zwar:      

-Stadt Bacharach
-OG Manubach
-OG Birkweiler
-OG Stadecken-Elsheim
-OG Wackernheim
-OG Ober-Olm
-OG Bodenheim
-OG Guntersblum

Hinsichtlich der meist sehr umfangreichen Beispielssatzungen wurde einstimmig beschlossen, dass als ersten Schritt eine Verweisung in den Bau- und Friedhofsausschuss bzw. den Ausschuss für Dorfentwicklung mit der Maßgabe erfolgen soll, dass der Ausschuss für den Gemeinderat u.a. einen räumlichen Geltungsbereich sowie gestalterische Grundsätze und Anforderungen empfiehlt.


7.  Annahme von Spenden


Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme folgender Spenden:
-Spende in Höhe von 240 € von Herrn Friedel Loh, Rheinblickstraße18, Trechtingshausen, für 
 Martinsbrezel anlässlich des Martinsumzuges am 09.11.2025.


-Spende der Stadtwerke Mainz in Höhe von 300 € für die vorweihnachtliche 
 Seniorenveranstaltung der Gemeinde am 14.12.2025.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“


Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Gemeindestraßen


Der Beschlussvorlage der VG Rhein-Nahe zufolge beinhaltet die Widmung wiederrum Straßen, welche bereits aufgrund Ratsbeschlusses mit Verfügung vom 02.08.2022 gewidmet wurden. Leider war die damalige öffentliche Bekanntmachung jedoch fehlerhaft weshalb nunmehr unter Hinzufügung u.a. der Straßen zum Sportgelände „Pfaffenfels“ und „Salzgasse“ (vom Feuerwehrgerätehaus bis Rheinstraße) ein neuer Widmungsbeschluss notwendig wird.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Widmung.


10. Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trechtingshausen 


Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung war einstimmig beschlossen worden, einen weiteren Geschäftsbereich einzurichten und diesen auf die Beigeordnete Sarah Wendel zu übertragen. Die VG Rhein-Nahe hat nunmehr eine Änderung der Hauptsatzung vorgelegt, die einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde. 


Die betroffene Beigeordnete nahm wegen Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil. 


11. Beratung und Beschlussfassung über eine Parkregelung für den gemeindlichen Parkplatz an der B 9 neben dem Pavillon


Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig beschlossen, auf den Parkplätzen am Pavillon (B 9) sowie am Parkplatz „Rosenhof“ (B 9) jeweils per zusätzlicher Beschilderung eine Beschilderung einzuführen die regelt, dass das Parken nur für PKW erlaubt ist.


12. Verschiedenes


Hierunter wurde nichts vorgetragen.


 

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