Rhein | © Henry Tornow

Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses am Dienstag, 12.10.2021

Der Vorsitzende begrüßte die Mitglieder*innen des Ausschusses sowie die beiden anwesenden Zuhörer. Anschließend wurde folgende Tagesordnung beraten:
 

1. Unterhaltung und Sanierung der Wehrmauern im Ortsbereich; Beratung über die weitere Vorgehensweise

Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, im Haushaltsplan 2022 zur Sanierung des Neuwegtores = 30 T€ als Unterhaltungsmaßnahme zu veranschlagen und z.B. zu versuchen eine Förderung aus LAG-Mitteln zu erreichen. 
 

2. Parkregelung Schotterparkplatz vor der Kläranlage

Der VG Rhein-Nahe zufolge entspricht die Beschilderung auf dem Schotterparkplatz am Rhein nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Es wird, wie bereits schon einmal vorgeschlagen, empfohlen, die dort abgestellten Anhänger gegen Entgelt auf das im Eigentum der Gemeinde im Kläranlagenbereich stehende Gelände zu versetzen. Darüber hinaus wird die Zulassung von Wohnmobilen auf dem Schotterparkplatz tagsüber nicht befürwortet, da sich zum einen die Anzahl der Wohnmobile zwischenzeitlich exorbitant erhöht hat und zum anderen auf den vorhandenen Parkflächen keine Entsorgungsstation, Stromanschluss usw. vorhanden ist. Ferner fehlt auf dem gesamten Gelände eine klare und abgegrenzte Parkflächenregelung (z.B. wer kann wo und wie parken).


Der Ausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Wohnmobilbeschilderung wird entfernt. Die auf der Fläche abgestellten Anhänger sollen nicht auf die gemeindliche Fläche im Kläranlagenbereich versetzt werden. Grund hierfür ist, dass dann auf Kosten der Gemeinde eine besondere Toreinfahrt sowie eine Zaunabgrenzung zum Betriebsgelände der Kläranlage eingerichtet werden muss. Den Eigentümern der Anhänger soll angeboten werden, gegen kleines jährliches Entgelt diese z.B. auf dem Sportgelände „Pfaffenfels“ zu parken. Im Hinblick auf die BUGA 2029 soll auf der Schotterparkfläche eine klare und abgegrenzte Paktflächenreglung eingerichtet werden.
 

3. Einrichtung einer Fahrbahnschwelle zwischen Anwesen Römerstraße 63 und Ausfahrt Römerstraße B 9 in Fahrtrichtung Koblenz

Eine Anwohnerin der Römerstraße hatte vorgeschlagen, hinter dem Anwesen Römerstraße 63 in Fahrtrichtung Koblenz eine weitere Fahrbahnschwelle, die zur Verringerung der Geschwindigkeit führt, einzurichten.

Der Ausschuss sieht einstimmig hierfür keine Notwendigkeit. Da in etwa 100 m Entfernung hinter dem Bauhofgrundstück die steile Auffahrt und ein kaum einsehbarer Kurvenbereich erfolgt, kann das Teilstück ohnehin nur mit angepasster Geschwindigkeit befahren werden.  
 

4. Aufstellung weiterer Hundekotbeutelbehältnisse

Der Ausschuss beschloss einstimmig im Bereich des Bauhofgrundstückes in der Römerstraße „In der Schacht“ ein Hundekotbeutelbehältnis mit Abfalleimer aufzustellen.
 

5. Parkregelung Rheinblickstraße 

Dem Antrag einer Anliegerin der Rheinblickstraße wegen Behinderung der Einfahrt zu ihrem Grundstück eine sog „Zick-Zack-Linie“ einzurichten, wurde nicht entsprochen, da hierdurch weitere Parkflächen verloren gehen. 
 

6. Verschiedenes

Hierunter fragte AM Arnold Palmes den Vorsitzenden warum die verkehrspolizeilich angeordneten Parkeinzeichnungen „Im Finkenschlag“ noch nicht vorgenommen worden sind. Der Vorsitzende verwies auf die krankheitsbedingten Ausfälle sowie die temporäre Vakanz einer Gemeindearbeiterstelle. Zudem ist für die Einzeichnung der Parkflächen eine Mindesttemperatur von 15 Plusgraden erforderlich. Die Arbeiten werden - sobald dies möglich ist - zur Ausführung gelangen.

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