Aktuelle Steuer- und Gebührensätze der Ortsgemeinde
Steuer- u. Gebührenart | Bezeichnung | Satz |
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Grundsteuer | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v.H. |
für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v.H. | |
Gewerbesteuer | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Hundesteuer | für den 1. Hund | 80 € |
für den 2. Hund | 100 € | |
für jeden weiteren Hund | 120 € | |
gefährliche Hunde gem. §1, Abs. 2 Gef.abwehr-VO | ||
für jeden 1. gefährlichen Hund | 320 € | |
für jeden 2. gefährlichen Hund | 400 € | |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 480 € | |
Wegebau und -unterhaltung | Beiträge für Wegebau und -Unterhaltung | 0,00 €/AR |
Fremdenverkehrsbeiträge | Fremdenverkehrsbeitrag A | 6 v.H. |
für Privatzimmervermieter | 6 €/Bett |
Friedhöfe | |
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Für die Überlassung von Reihengrabstätten | |
Reihengrabstätte | 400 € |
Urnenreihengrabstätte | 250 € |
Rasen-Urnen-Grabstätte | 250 € |
Rasen-Sarg-Grabstätte | 400 € |
Für die Überlassung von Wahlgrabstätten | |
Doppelgrabstätten für die Dauer von 20 Jahren | 800 € |
Doppelgrabstätten für die Dauer von 30 Jahren | 1.200 € |
Urnengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren - doppeltief - | 750 € |
Rasen-Urnengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren - doppeltief - | 750 € |
Anonymes Grabfeld (nur Asche) | 250 € |
Für Auswärtige werden Gebühren nach einer besonderen Vereinbarung erhoben.
Für Wahlgrabstätten:
Bei Verlängerungen und Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren erhoben. Bei Verlängerungen und Ankauf vor Ablauf der 1. Nutzungszeit wird die Gebühr anteilig erhoben. Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.
Für Ausheben und Schließen von Gräbern
Das Ausheben und Schließen von Gräbern bei Leichenbestattungen sowie bei Umbettungen von Leichen werden durch einen Vertrag einem Unternehmen übertragen. Es gelten die jeweils mit diesem Unternehmen vertraglich vereinbarten Kosten.
Ausheben und Schließen von Urnengräbern durch die Gemeindearbeiter | 160 € |
Bei Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % berechnet. | |
Sonstige Gebühren | |
Umbetten von Aschen durch die Gemeindearbeiter | 160 € |
Genehmigung für die Errichtung eines Grabmales | 20 € |
Benutzung der Leichenhalle | 100 € |
Abräumung Reihen- und Wahlgräber: | |
Pflege eines Rasengrabes für die Dauer der Nutzung durch die Gemeindearbeiter (Rasen-Urnen-Grabstätte) | |
bei 20 Jahren Nutzung | 700 € |
bei 30 Jahren Nutzung | 1.050 € |
Pflege eines Rasengrabes für die Dauer der Nutzung durch die Gemeindearbeiter (Rasen-Sarg-Grabstätte) | |
bei 20 Jahren Nutzung | 1.400 € |
Die Pflege eines anonymen Grabes für die Dauer der Nutzung durch die Gemeindearbeiter beträgt | 250 € |