Rhein | © Henry Tornow

Aktuelle Steuer- und Gebührensätze der Ortsgemeinde

Steuer- u. GebührenartBezeichnungSatz
Grundsteuerfür land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)345 v.H.
 für Grundstücke (Grundsteuer B)465 v.H.
GewerbesteuerGewerbesteuer400 v.H.
Hundesteuerfür den 1. Hund80 €
 für den 2. Hund100 €
 für jeden weiteren Hund120 €
 gefährliche Hunde gem. §1, Abs. 2 Gef.abwehr-VO 
 für jeden 1. gefährlichen Hund320 €
 für jeden 2. gefährlichen Hund400 €
 für jeden weiteren gefährlichen Hund480 €
Wegebau und -unterhaltungBeiträge für Wegebau und -Unterhaltung0,00 €/AR
FremdenverkehrsbeiträgeFremdenverkehrsbeitrag A6 v.H.
 für Privatzimmervermieter6 €/Bett

 

Friedhöfe 
Für die Überlassung von Reihengrabstätten 
Reihengrabstätte400 €
Urnenreihengrabstätte250 €
Rasen-Urnen-Grabstätte250 €
Rasen-Sarg-Grabstätte400 €
  
Für die Überlassung von Wahlgrabstätten 
Doppelgrabstätten für die Dauer von 20 Jahren800 €
Doppelgrabstätten für die Dauer von 30 Jahren1.200 €
Urnengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren - doppeltief -750 €
Rasen-Urnengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren - doppeltief -750 €
Anonymes Grabfeld (nur Asche)250 €

 

Für Auswärtige werden Gebühren nach einer besonderen Vereinbarung erhoben.


Für Wahlgrabstätten:

Bei Verlängerungen und Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren erhoben. Bei Verlängerungen und Ankauf vor Ablauf der 1. Nutzungszeit wird die Gebühr anteilig erhoben. Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.

 

Für Ausheben und Schließen von Gräbern

Das Ausheben und Schließen von Gräbern bei Leichenbestattungen sowie bei Umbettungen von Leichen werden durch einen Vertrag einem Unternehmen übertragen. Es gelten die jeweils mit diesem Unternehmen vertraglich vereinbarten Kosten.

 

Ausheben und Schließen von Urnengräbern durch die Gemeindearbeiter160 €
Bei Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % berechnet. 
Sonstige Gebühren 
Umbetten von Aschen durch die Gemeindearbeiter160 €
Genehmigung für die Errichtung eines Grabmales20 €
Benutzung der Leichenhalle100 €

Abräumung Reihen- und Wahlgräber:
Der Nutzungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass die Grabstätte auf eigene Kosten geräumt wird. Er kann sich auch eines Unternehmers bedienen.

 

Pflege eines Rasengrabes für die Dauer der Nutzung durch die Gemeindearbeiter (Rasen-Urnen-Grabstätte)

 
bei 20 Jahren Nutzung700 €
bei 30 Jahren Nutzung1.050 €

Pflege eines Rasengrabes für die Dauer der Nutzung durch die Gemeindearbeiter (Rasen-Sarg-Grabstätte)

 
bei 20 Jahren Nutzung1.400 €
Die Pflege eines anonymen Grabes für die Dauer der Nutzung durch die Gemeindearbeiter beträgt250 €


 

 

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