Sperrung des Gehwegbereiches der Römerstraße nach dem Anwesen Römerstraße 10 bis zum Einmündungsbereich der Bahnhofstraße in Trechtingshausen
Der sanierungsbedürftige Zustand der Bruchsteinmauer Bahnhofstraße sowie des nahe der Mauer gelegenen Gehweges machen es erforderlich, den in der Überschrift dieser Bekanntmachung bezeichneten Gehwegereich zu sperren. Grundlage hierfür ist das Gutachten eines Statikbüros, welches die Sperrung wegen Gefährdung von Personen und Kraftfahrzeugen dringend empfiehlt. Das Büro hat auch eine Kostenschätzung für die Sanierung der Mauer verfasst. Diese schließt mit Gesamtkosten in Höhe von rund 40.000 € Brutto ab. Wir werden in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2025 die Ausschreibung der Sanierung der Mauer beschließen und hoffen, dass die Arbeiten bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt konnten wir mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, welche auch die verkehrspolizeiliche Anordnung der Sperrung des Gehweges verfügt hat, vereinbaren, dass der Schotterparkplatz, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, den Anliegern zum Parken zur Verfügung gestellt wird. Wir hoffen in der Bevölkerung auf das Verständnis für die getroffene Maßnahme, die allein zu Ihrer Sicherheit dient.