Sperrmüllabfuhr auf Abruf Trechtingshausen
Es ist wiederholt zu beobachten, dass entgegen des für die Abfuhrfläche ausgangs der Römerstraße in Fahrtrichtung Niederheimbach angemeldeten Sperrmüll auf Abruf dort Abfall verbotswidrig entsorgt wird. Dieser Sperrmüll wird sodann von dem beauftragten Unternehmen nicht mitgenommen. Er muss durch die Gemeindebediensteten entsorgt werden. Dies führt zur Belastung der Gemeindekasse. Die Gemeindearbeiter können ihren eigentlichen Aufgaben nur verzögert nachkommen. Zudem trägt die Ortsgemeinde die Entsorgungskosten.
Wir richten daher dringend den Appell an die Bevölkerung nur den tatsächlich per Abruf angemeldeten Sperrmüll dort, und zwar erst kurz vor dem Abholtag zu hinterlegen. Wir werden uns seitens der Gemeindeverwaltung nicht scheuen die unmittelbare Nachbarschaft zu befragen, wer verbotswidrig abgestellten Sperrmüll entsorgt hat und entsprechend Anzeige erstatten.
Herbert Palmes
Ortsbürgermeister