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Grundsteuerreform

Grundstückseigentümer sind ab Juli 2022 aufgefordert, Steuererklärungen zur Ermittlung der Grundstückwerte bei den Finanzämtern einzureichen

Nachdem Bundes- und Landesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht haben, beginnt nun die aktive Phase in Form einer Neubewertung der Grundstückswerte.


Grundstückseigentümer werden ab Mai 2022 bis August 2022 durch die Landesfinanzverwaltung durch ein Informationsschreiben samt Daten zum Grundbesitz informiert.


Ab 01. Juli 2022 können die Steuererklärungen über ELSTER (www.elster.de) eingereicht werden.


Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung ist der 31.10.2022.

Weitere Informationen erfahren Sie unter www.fin-rlp.de/grundsteuer.
 

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