Trechtingshausen | © Karl Heinz Dahlem

Bürger-Info im Dezember 2023

Trechtingshausen, im Dezember 2023

 

Herbert PalmesLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

kurz vor den Festtagen möchte ich Sie aus Sicht der Verwaltung über alles Wissenswerte in unserer Gemeinde unterrichten und gleichzeitig einen kurzen Ausblick zu den beabsichtigten Maßnahmen im nächsten Jahr geben. Vorab darf ich Ihnen jedoch ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr wünschen. Bleiben Sie weiterhin gesund.


Zu den in der Gemeinde anstehenden Maßnahmen und Begebenheiten:
 

Kindertagesstätte „Schatzkiste“: Notwendige weitere Investitionen

Bis auf die Rutsche, die noch als 2. Rettungsweg am Gebäude der Kindertagesstätte angebracht werden soll, konnten wir sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten, die zum großen Teil auf Brandsicherungsauflagen des Landkreises Mainz-Bingen zurück zu führen sind, abschließen. Wir mussten uns finanziell „bis zur Decke strecken“ und werden um die Aufnahme von Investitionskrediten nicht umhinkommen. Leider wurde diese Maßnahme, wie auch die Sanierung der sanitären Anlagen sowie die Neuanschaffung von Stühlen und Tischen etc., nicht gefördert. Grund hierfür ist, dass im Zusammenhang mit der Maßnahme keine neuen Kita-Plätze geschaffen wurden. 


Die Vergabe der Arbeiten für die Fertigung und Installation der Rutsche wurde dem erstellten Zeitplan zufolge pünktlich erteilt. Leider kam es jedoch wegen Differenzen mit dem Auftragnehmer bislang immer wieder zu Verzögerungen. Wir standen kurz vor der Kündigung des Vertrages, hoffen jedoch neuerdings, dass die Arbeiten im I. Quartal des kommenden Jahres zur Ausführung gelangen werden. Hiermit verbunden wird auch die Wiedereröffnung des Kinderspielplatzes für die Allgemeinheit sein. 


BUGA 2029

Wir sind zuversichtlich, dass wir im kommenden Jahr vom Land RLP als Schwerpunktgemeinde Dorferneuerung anerkannt werden. Hierbei unterstützt die BUGA-Gesellschaft unseren Antrag. Sie hat zudem angekündigt, dass wir uns aller Voraussicht nach im Frühjahr 2024 zusammensetzen und alle der Planung zufolge vorgesehenen Maßnahmen, welche auch zur Bereicherung der BUGA 2029 dienen sollen, im Rahmen von Gesprächsrunden „in einem Guss“ erörtern werden.
 

Einrichtung von WLAN im Marktplatzbereich sowie in der „Rhein-Burgen-Halle“

Bekanntlich möchten wir die Bereiche in und vor der „Rhein-Burgen-Halle“ sowie dem Marktplatz mit WLAN ausstatten.  Die Haushaltsmittel hierfür sind für 2024 veranschlagt. Sobald sich das Zeitfenster für die Beantragung von Fördermitteln öffnet, werden wir eine Zuwendung aus dem Leader-Förderprogramm der LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal beantragen. 
 

Photovoltaik, E-Ladestationen

Der Veranschlagung im Haushaltsplan 2024 nach beabsichtigen wir, auf dem Dach der Kindertagesstätte eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die erzielten Stromerträge sollen der Einrichtung zugutekommen. Von der Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der „Rhein-Burgen-Halle“ ist uns abgeraten worden.


Mit der Einrichtung einer innerörtlichen E-Ladestation ist derzeit nicht zu rechnen. Die ohnehin minimal zur Verfügung gestellten Fördermittel reichen derzeit nicht dazu aus, eine angemessene Mitfinanzierung zu gewährleisten. Hier stehen wir jedoch mit dem neuen Klimaschutzmanager der VG Rhein-Nahe, Herrn Backhaus, dauerhaft in Kontakt. Sobald sich annehmbare Konditionen auftun, könnten wir handeln und z.B. an der „Rhein-Burgen-Halle“ eine E-Ladestation für 2 Fahrzeuge einrichten.


Sanierung Neuwegtor

Auf Empfehlung der unteren Denkmalbehörde wurde das Ingenieurbüro Schwab-Lemke aus Köln, das bereits für die Stadt Bacharach tätig ist, beauftragt, für das Neuwegtor und die angrenzende Wehrmauer eine Kostenschätzung, und zwar getrennt für die Varianten „vollständige denkmalgerechte Instandsetzung“ und ausschließliche „Herstellung der Verkehrssicherheit“ zu ermitteln. Die Begutachtung fand am 12.12.2023 statt. Nach Vorlage des Gutachtens wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen beschließen. Haushaltsmittel werden wir erst für 2025 einstellen, da mit der Bewilligung einer Landeszuwendung, die bis 31.10.2024 beantragt werden muss, erst dann zu rechnen ist.


Haushaltssituation der Gemeinde

In den letzten Jahren war es gang und gäbe, dass wir einen negativen Haushaltsplan ausweisen mussten. Aktuell konnten wir gleich im ersten Anlauf einen positiven Haushalt beschließen. Dies ist jedoch insbesondere auf ein mittlerweile sehr strenges Genehmigungsverfahren, das seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises und des Landes RLP vorgegeben wird, zurückzuführen. Es wurde klar geregelt, dass Investitionen nur aufgrund Vorlage von Kostenschätzungen veranschlagt werden können. Nachstehend darf ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltes geben:

  • Kreditverschuldung zum 31.12.2024: rund 731.000 € (hierin sind die für das Jahr 2023 wegen den notwendigen Baumaßnahmen in der Kindertagesstätte veranschlagten und aufzunehmenden Kredite in Höhe von rund 332.000 € noch nicht berücksichtigt).
  • Liquiditätsverpflichtungen der VG Rhein-Nahe gegenüber in Höhe von rund 196.000 € (es handelt sich hierbei um das sog. Girokonto der Gemeinde).
  • Eigenkapital der Gemeinde 4.922.979 €. Dies hört sich gut an. Allerdings setzt sich das Eigenkapital im Wesentlichen aus den gemeindeeigenen Straßen, Wege, Plätze und öffentlichen Einrichtungen zusammen.


Friedhofsgebühren

Anlässlich von Sargbestattungen beauftragt die Gemeinde stets ein auswärtiges Unternehmen mit der Grabbereitung. Bislang konnten wir für das Öffnen und Schließen der Grabstätte ein Entgelt in Höhe von rund 381 € Brutto vereinbaren. Zum 31.12.2023 läuft der Vertrag mit dem Auftragnehmer aus. Hiervon betroffen sind auch weitere VG-angehörige Gemeinden. Die Kosten für die Grabbereitung werden sich sodann z.B. für eine Einzelgrabstätte bei maschineller Aushebung auf 950 € und bei manueller Aushebung auf 1.270 € Netto belaufen. 


Der Ortsbürgermeister hatte noch versucht, für alle betroffenen Gemeinden eine Kostenreduzierung zu erreichen. Es konnte allein für unseren Ort ein kleiner Nachlass, der bereits in den vorgenannten Kosten berücksichtigt wurde, erzielt werden. Anlässlich von Sargbestattungen wird der neue Kostenbeitrag im Zuge der Festsetzung der Friedhofsgebühren an die Nutzungsberechtigen 1 : 1 weitergegeben werden.


und noch aktuell


Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden Kommunal- und Europawahlen statt. Die Ortsgemeinde wird nur ein Wahllokal, und zwar im Sportbereich der „Rhein-Burgen-Halle“, der barrierefrei begehbar ist, einrichten. Wegen des Umfanges der Wahlunterlagen empfehlen wir, rechtzeitig Briefwahl bei der VG Rhein-Nahe zu beantragen. Dies ist nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich.


Sofern Interesse besteht bitten wir Sie bereits heute sich als Wahlhelfer*in zur Verfügung zu stellen. Das hierfür gewährte sog. „Erfrischungsgeld“ beträgt 25 €.


Setzen Sie sich bitte mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung (Tel.: 6167 oder og.trechtingshausen@trths.de). Wir teilen am Wahltag den Dienst in 2 Gruppen ein. Zum einen beginnt der Dienst um 07.45 Uhr  und geht bis 13.00 Uhr und von 17.45 Uhr bis zum Auszählungsende. Die 2. Gruppe verrichtet ihren Wahldienst in der Zeit von 12.45 Uhr bis zum Auszählungsende.


Abschließend hoffe ich, Sie durch diesen Bürgerbrief über die wichtigsten Angelegenheiten unserer Ortsgemeinde ausreichend informiert zu haben. Sofern Sie noch Fragen oder Anregungen an uns haben, stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinen beiden Beigeordneten auch außerhalb unserer Dienststunden gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen 


Ihr Herbert Palmes
Ortsbürgermeister

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