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Brennholz-Richtlinie der Ortsgemeinde Trechtingshausen

Die Ortsgemeinde Trechtingshausen stellt im Rahmen der ordnungsgemäßen, naturnahen und nachhaltigen Nutzung ihres Gemeindewaldes Brennholz bereit. Der Einschlag von Brennholz richtet sich grundsätzlich nach Verfügbarkeit und Bedarf. 

  • Das Brennholz wird in Stämmen von 2-6m Länge und im Durchmesserbereich von 7-50cm auf Holzpoltern an festen Wegen gelagert
  • Jeder Brennholzpolter wird mit einer Polternummer, der Holzmenge und dem Namen des Brennholzkäufers beschriftet
  • Die Poltergröße beträgt 2-10 Raummeter, reines oder gemischtes Laubholz mit max. 10 % Nadelholzanteil, oder reines Nadelholz


Brennholzanfragen erfolgen vom 01.09. bis 30.11. unter folgender Website des Forstamts Boppard:


https://www.wald.rlp.de/bieten/fuer-brennholzkundschaft/brennholz-anfrage-landesweit/forstamt-boppard/brennholz-anfrage-online-beim-forstamt-boppard


Bitte „Forstamt Boppard" und anschließend „Forstrevier Heiligkreuz" auswählen.
 



Preise:

Maßeinheit für Aufarbeitung und Abrechnung von o.a. Brennholz ist grundsätzlich der Raummeter.

Die Brennholzpreise richten sich nach den örtlich erzielbaren Durchschnittspreisen im Bereich des Forstamtes Boppard.

Der aktuelle Brennholzpreis beträgt 52 €/Raummeter beim Laubholz (73€/Festmeter) und 36 €/Raummeter beim Nadelholz (50 €/Festmeter). Bürger der Gemeinde Trechtingshausen erhalten 10 % Rabatt.
 



Allgemeine Bedingungen:

  • Die frühestmögliche Brennholzbereitstellung erfolgt jeweils Mitte Februar; dies bedeutet: bei sonniger Lagerung ofenfertig frühestens im darauffolgenden Winter
  • Das Brennholzpolter wird vom Käufer am Wegesrand eingeschnitten, ggfls. gespalten und bis spätestens Ende August von ihm abgefahren
  • WICHTIG: Voraussetzung für die Selbstwerbung von Brennholz ist ein sog. "Motorsägenführerschein" für liegendes Holz, das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Sicherheitshelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose und -Schuhe, Handschuhe) sowie die Einhaltung der Maßregelungen und Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
  • Die Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten
     


Trechtingshausen, den 07.10.2024

Herbert Palmes, Ortsbürgermeister

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